Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft dem Lüner Lokalpolitiker Daniel Wolski (41, SPD) den Besitz von Kinderpornografie sowie den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren vor. Seit dem 26. Oktober sitzt der ehemalige Lüner Juso-Vorsitzende und erste stellvertretende Bürgermeister der Stadt Lünen deshalb in der JVA Bochum in Untersuchungshaft.
Wolski hat sich bisher nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Das sei jedoch nicht ungewöhnlich, erklärt ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft. Wolski habe nach der Festnahme bei der richterlichen Verkündung des Haftbefehls die Möglichkeit gehabt, sich zu äußern, das jedoch verweigert. Viele Beschuldigte agierten so, erklärt der Sprecher, sie warteten darauf, dass sie und ihre Anwälte Akteneinsicht erhalten. Genau das habe man angefragt, berichtet die Dortmunder Kanzlei von Dr. Arabella Pooth, die Wolski vertritt, auf Anfrage. Bis das geschehen sei, werde sich auch die Strafverteidigerin, die sich auf Tötungs- und Sexualdelikte spezialisiert hat, nicht äußern.
Flucht- und Verdunkelungsgefahr
Spätestens Ende April 2024 wird es wahrscheinlich zur Anklageerhebung im Fall Wolski kommen. In Haftfällen gelte das „Beschleunigungsgebot“, erklärt der Staatsanwalt, man habe rund sechs Monate Zeit dafür. Die Ermittlungen laufen indes weiter: „Möglicherweise ergeben sich aus der Aktenlage Hinweise auf weitere Geschädigte, vielleicht melden sich auch weitere Opfer nach den Presseveröffentlichungen.“ Bisher sei das jedoch nicht geschehen.
Wie berichtet, sitzt Wolski wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. „Wir hatten Hinweise darauf, dass der Beschuldigte nach der Durchsuchung Anfang März 2023 Kontakt zu den beiden Jugendlichen gesucht hat“, erklärt der Staatsanwalt. Gemeint sind die beiden 16-Jährigen, die gegen Zahlung von Geld sexuelle Handlungen mit Wolski vollzogen haben sollen. Sie haben den Fall ins Rollen gebracht und waren Anlass für die Hausdurchsuchung. Dass Wolski danach Kontakt aufnehmen wollte, legt die Staatsanwaltschaft als Versuch der Zeugenbeeinflussung aus - auch wenn die Jugendlichen auf die Kontaktaufnahme nicht reagiert hatten.
Jüngstes Opfer erst 13 Jahre alt
Fluchtgefahr, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter, nehme man wegen der Vielzahl an schwerwiegenden Delikten an. Zunächst sie es in den Ermittlungen lediglich um einen Fall des möglichen Missbrauchs von Jugendlichen gegangen. Nach der Hausdurchsuchung hätten unter anderem mehrere Leitz-Ordner voller Whatsapp-Chatprotokolle ausgewertet werden müssen. Es seien zudem die kinderpornografischen Aufnahmen gefunden worden: „Die Gesamtschau hat sich völlig verändert“, so der Staatsanwalt. Deswegen lägen zwischen Durchsuchung und Haftbefehl auch fast acht Monate. Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft wie berichtet von neun Fällen aus, das jüngste Opfer war erst 13 Jahre alt. In diesem Fall sei die vorgeworfene Tat virtuell erfolgt.
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