Versicherung bei Hochwasser Wichtige Hinweise und Tipps für Hauseigentümer

Versicherung bei Hochwasser: Wichtige Hinweise und Tipps für Hauseigentümer
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Aufgrund der zunehmenden Überschwemmungen und Hochwasserereignisse in Deutschland wird der Schutz des Eigenheims immer wichtiger. Gerade in Lünen und Werne hält das Hochwasser die Bürgerinnen und Bürger in Atem. Damit Folgen für den eigenen Haushalt vermieden werden können, lohnt für Eigenheim-Besitzer der Versicherungsschutz. Aber welche Versicherung ist wann nötig und welche greift im Zweifel nicht. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Reicht eine Gebäudeversicherung bei Hochwasser?

Nein. Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert, wie die Verbraucherzentrale informiert.

Welche Versicherung greift bei Hochwasser?

Hier brauchen Bürgerinnen und Bürger eine Elementarschadenversicherung. Diese deckt etwa Schäden nach einer Überschwemmung oder einem Rückstau ab.

Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer überläuft oder Wassermassen das Grundstück überschwemmen. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Schäden durch Sturmfluten und Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gelangt, sind hingegen nicht abgedeckt. Insbesondere sind Schäden, die entstehen, wenn Grundwasser in die Kellermauern eindringt, nicht versichert. Das Problem: Häufig können Hausbesitzer nicht beweisen, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.

Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Wichtig: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war.

Mitarbeiter des Lippeverbands erreichten eine Schutzwand in der Innenstadt von Lünen
Am Donnerstag (28. Dezember) errichtete der Lippeverband am Südüfer der Lippe in der Innenstadt eine Schutzwand. © Dennis Görlich

Gibt es eine Versicherung, die alle Schäden abgedeckt?

Nein. Eine All-inklusive-Versicherung gibt es leider nicht. Eine Elementarschadensversicherung gibt es in der Regel auch nicht separat, sondern nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, wie die Verbraucherzentrale informiert.

Die Experten empfehlen, eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz für das Wohnhaus abzuschließen. Damit versichern Eigenheimbesitzer auch Anbauten oder Nebengebäude gegen bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser sowie genannte Elementarschäden. Eine Hausratversicherung schützt zudem das sonstige bewegliche Hab und Gut, das sich im Haushalt befindet.

Was gilt es, als Versicherungsnehmer zu beachten?

Die Verbraucherzentrale macht klar: „Bei einer Elementarschadenversicherung in Kombination mit Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung müssen Sie in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren. Kombinieren Sie sie mit der Wohngebäudeversicherung, müssen Sie die Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten.“

Wichtig: Wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden. Wird dies missachtet, zahlt der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise.

Welche Versicherung greift während des Hausbaus?

Wichtig: Für Gebäude im Rohbau bieten Wohngebäude- und Elementarschadenversicherungen keinen Schutz bei Unwetterschäden. Während der Bauphase wird die Bauleistungsversicherung wirksam – allerdings nur für Schäden nach unvorhergesehen, ungewöhnlichen Wetterverhältnissen, die stark vom Normalwert abweichen. Ein Beispiel: Gezahlt wird für Schäden durch Regenfälle, wie sie in den vergangenen 20 Jahren nicht aufgetreten sind.

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