Vater von Missbrauchsopfer zur Wolski-Revision „Ein paar Monate werden bestimmt gutgeschrieben“

Vater von Missbrauchsopfer zur Wolski-Revision: Hoffentlich bald ein Ende
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Grundsätzlich hat jeder verurteilte Straftäter das Recht, in Berufung oder Revision zu gehen, das gilt natürlich auch für Daniel Wolski. Obwohl man das als Geschädigter natürlich etwas anders sieht.

Das sagt Ralf B. (55), Vater eines der Missbrauchsopfer von Lünens ehemaligem stellvertretenden Bürgermeister und langjährigem SPD-Ratsherren. Gleichwohl tut es Ralf B. und seiner bald 18-jährigen Tochter „schon weh“, dass der einstige Kommunalpolitiker immer noch auf freiem Fuß ist und der Prozess neu aufgerollt wird.

Dreieinhalb Jahre Haft

Vor knapp einem Jahr, exakt am 14. Mai 2024, verurteilte die 3. Strafkammer des Bochumer Landgerichts Daniel Wolski zu dreieinhalb Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie.

Der zum Zeitpunkt der Verurteilung 41-jährige Wolski war auf Anraten seiner Anwälte Dr. Arabella Poth (Dortmund) und Edgar Fiebig (Herten) von Anfang an geständig gewesen.

Bis zum Schluss hatte der Angeklagte auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Weil das nicht klappte, legte die Verteidigung auf Wunsch des Verurteilten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH, Karlsruhe) gegen das Urteil des Landgerichts ein - und erzielte einen Teilerfolg.

Milderes Gesetz greift

Der Beschluss des 4. Senats vom BGH datiert vom 12. März 2025. Darin heißt es unter anderem: „Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum zum Teil aufgehoben.“

Und weiter: „Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung (...) an eine andere Strafkammer des Bochumer Landgerichts zurückverwiesen.“ Voraussichtlich zuständig ist jetzt die 5. Jugendschutzkammer.

Der BGH begründet die teilweise Aufhebung des Bochumer Urteils ausschließlich mit einer Gesetzesänderung hinsichtlich des Besitzes und der Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Materials.

41 Tage nach dem Bochumer Urteil war am 24. Juni 2024 der dazugehörige Paragraf (184b) im Strafgesetzbuch insoweit verändert worden, dass die erst 2021 auf ein Jahr erhöhte Mindeststrafe nun wieder auf drei Monate abgesenkt wurde.

„Die Neufassung erweist sich (...) als das mildere Gesetz“, heißt es in dem Beschluss. Und die Anwendung des für Angeklagte stets mildesten Gesetzes sei verbindlich. Das gelte auch, solange der Fall noch als Revision vakant, sprich nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

Ein Schlag ins Gesicht

Sollte Daniel Wolski jetzt doch noch eine geringere Strafe als die drei Jahre und sechs Monate bekommen, dann wäre das schon ein Schlag ins Gesicht für alle Frauen in Deutschland.

Dass der verurteilte Sexualstraftäter – wie von ihm gehofft – mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, hält Ralf B. angesichts der zahlreichen von Wolski begangenen Verbrechen für nahezu ausgeschlossen: „Aber ein paar Monate Haft werden ihm bestimmt gutgeschrieben.“

Ob dem so ist, bleibt abzuwarten. Ralf B. wünscht sich und seiner Tochter, „und natürlich allen anderen Betroffenen“, dass der Prozess schnellstmöglich fortgesetzt wird. Das sei schon deshalb nötig, um mit der ganzen Sache so gut wie möglich abzuschließen.

Das Archivbild zeigt Lünens ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski (SPD) an einem der Prozesstage im Gerichtssaal.
Das Archivbild zeigt Lünens ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski (SPD) an einem der Prozesstage im Gerichtssaal. © Philipp Pohl (A)