Urteil zu Bürgerentscheid in Lünen Stadt bekommt Recht, aber sollte trotzdem daraus lernen

Stadt bekommt Recht, aber sollte trotzdem daraus lernen
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Stadt bekommt Recht, aber sollte trotzdem daraus lernen

Nochmal Schwein gehabt, Stadt Lünen. So lässt sich das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus Sicht der Stadtverwaltung beschreiben. Oder anders: Die Verantwortlichen sind nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Die Klage der Bürgerinitiative zur Durchführung des Bürgerentscheids wurde abgewiesen - ein Erfolg für die Stadt.

Aber: Der zuständige Richter räumte bei der Erklärung des Urteils nicht ohne Grund einige Punkte ein, die nicht ganz sauber liefen. Ein Beispiel: Bei der Briefwahl lief nicht alles korrekt. Hier sei die Stadt vom eigentlichen Verfahren teilweise abgewichen. Doch als Fazit bleibt: „Jeder, der wollte, hätte am Bürgerentscheid teilnehmen können.“

BI gibt sich kämpferisch

Trotzdem bleibt ein Geschmäckle nach dem Bürgerentscheid. Mit einem bürgerfreundlichen Verhalten hätte die Stadt zu einem faireren Abstimmungsverhalten beitragen können.

Nun steht jedoch ein (Teil-)Erfolg für die Verantwortlichen auf der Ergebnistafel. Absehbar, ob es bei diesem Urteil bleibt, ist es nämlich. Denn: Die BI gibt sich kämpferisch und erwägt, auch vor dem Oberverwaltungsgericht nicht Halt zu machen. Gerade in Bezug darauf, dass es bisher wenige Urteile zu Bürgerentscheiden gibt, wäre eine Entscheidung der nächsten Instanz völlig offen. Demzufolge darf sich die Stadt Lünen noch nicht ausruhen.

Klage der BI zum Bürgerentscheid in Lünen abgewiesen: „Es steht erst 1:0 für die Gegnerin“

Nach Urteil zu Bürgerentscheiden in Lünen: „Jeder, der wollte, konnte auch teilnehmen“

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