Pflegeskandal im Kreis Unna Nach Haftstrafe ist Entscheidung über Revision gefallen

Urteil im Pflegeprozess: Entscheidung über Revision ist gefallen
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Das Betrugsurteil gegen den Ex-Geschäftsführer eines großen Pflegedienstes aus Bönen hatte Anfang August für großes Aufsehen in der Region gesorgt. Drei Jahre und zehn Monate Haft hatten die Richter des Dortmunder Landgerichts verhängt.

Der 52-jährige Angeklagte, der sich im Prozess überwiegend geständig gezeigt hatte, hatte direkt im Anschluss auf eine Revision beim Bundesgerichtshof verzichtet. Offenbar war der Mann mit der Entscheidung der Richter sehr zufrieden. Immerhin hatten diese ihn vorerst aus der Untersuchungshaft entlassen.

Staatsanwalt lässt Frist verstreichen

Staatsanwalt Ralph Steinert hatte nach dem Urteil keine unmittelbare Entscheidung über „seine“ Revisionsmöglichkeit getroffen. Er wolle eine Woche abwarten und überlegen, ob er gegen das Urteil vorgehe, sagte er den Richtern.

Inzwischen hat sich Steinert entschieden. Indem er die Frist verstreichen ließ, hat er das Urteil ebenfalls akzeptiert. Das bedeutet, dass der Betrugsskandal in dem Bönener Pflegedienst nicht auch noch ein Fall für den Bundesgerichtshof wird.

Damit bleibt der Angeklagte vorerst auf freiem Fuß. Zudem darf er die Hoffnung haben, den Rest seiner Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßen zu können.