Überraschung nach mehr als zehn Jahren Verfahren gegen Trianel Lünen wird eingestellt

Überraschung: Verfahren gegen Trianel Lünen wird eingestellt
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Paukenschlag im Trianel-Rechtsstreit: Nach einem langem Sitzungstag im Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) kam es am Freitag (20.1.) überraschend zu einer Einigung zwischen den Parteien. Und damit kann der Fall nach Jahren zu den Akten gelegt werden.

An sich begann der zweite Verhandlungstag im Verfahren des BUND gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für das Trianel-Steinkohlekraftwerk, wie der erste endete: viele offene Fragen, reichlich Diskussionsstoff, kleinste Details und eine Fülle von Fachausdrücken. Die Vorstellung, dass es doch noch einen Konsens geben könnte, schien in Anbetracht der Tatsache, dass es ab und zu schon fast hitzig wurde, geradezu abwegig.

Mehrere Stunden ging es um Critical Loads, also kritische Belastungsgrenzen, um Abschneidekriterien oder auch Beurteilungspunkte. Alles drehte sich um die Cappenberger Wälder, die Lippeauen und deren Belastung. Alleine das, was zu Protokoll gegeben wurde, sorgte immer wieder für Einschübe, Einwendungen und daraus folgende Erläuterungen.

Eine Einigung schien, wenn überhaupt, in weiter Ferne, auch wenn Dr. Annette Kleinschnittger, Vorsitzende Richterin des 8. Senats am OVG Münster, die Parteien gleich zu Beginn der neuen Verhandlungsrunde immer wieder motivierte, eine Lösung zu finden und „die Hoffnung nicht aufgeben“ wollte, dass die Parteien vielleicht doch noch zusammenkommen könnten.

Am zweiten Verhandlungstag vor dem OGV Münster in Sachen Trianel kam die Wende.
Am zweiten Verhandlungstag vor dem OGV Münster in Sachen Trianel kam die Wende. © Goldstein

Erfolgsaussichten gering

Am Abend des zweiten Verhandlungstags dann tatsächlich die Wende: Der Senat erteilte den Hinweis, dass die Erfolgsaussichten der Klage des BUND vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Emissionsreduzierung und in Anbetracht des Ergebnisses der erst im gerichtlichen Verfahren erfolgten ergänzenden Sachaufklärung eher gering seien. Daraufhin befassten sich die Beteiligten mit der Frage, ob das Verfahren durch eine Erledigungserklärung beendet werden könne.

Dieser Überlegung folgte jedoch zunächst eine Diskussion darüber, wer die Verfahrenskosten tragen sollte. Eine Debatte, die das Unternehmen Trianel mit der Erklärung beendete, die Kosten würden von seiner Seite übernommen. Das jedoch nicht, weil es den Rechtsstreit verlieren könnte, sondern um das jahrelange Verfahren zu beenden, um neue Kosten und die Weiterführung des Rechtsstreits auf unbestimmte Zeit zu vermeiden.

11.000 Seiten Akten

Mit der überraschenden Erledigungserklärung kann der Rechtsstreit, der mehr als 11.000 Seiten Akten plus Beiakten umfasste und den die Vorsitzende Richterin Dr. Annette Kleinschnittger nicht mehr als Marathon verstanden wissen wollte, sondern trocken als „Ultra Distanz“ bezeichnete, ad acta gelegt werden.

Der Senat wird nun kein Urteil mehr verkünden, sondern das Verfahren einstellen. Und zwar endgültig.

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