Todesdrohungen und Angriff mit Eisenstange in Lünen Gericht verurteilt 35-Jährigen

Drohungen und Angriff mit Eisenstange: Gericht verurteilt 35-Jährigen
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Sie verpfiffen ihn bei der Polizei. Der 35-Jährige reagierte prompt - mit brutalen Schlägen oder handfesten Drohungen. Nun stand er deshalb vor Gericht, lieferte seine Version der Zwischenfälle und wusch seine Hände insgesamt in Unschuld. Am Ende allerdings erfolglos.

Bei einer zufälligen Begegnung am Abend des 20. Oktober 2024, so der erste Vorwurf, schlug der 35-Jährige in der Nähe der Geflüchtetenunterkunft Auf dem Ringe in Lünen mit einer Eisenstange auf eine Bewohnerin (28) ein. Die Frau, die mit drei Kindern und einem Kinderwagen unterwegs war, zog sich dabei eine Handfraktur zu. Laut Anklage trat der Mann am 7. Februar 2025 erneut in Erscheinung: Diesmal schickte er eine Sprachnachricht an einen Zeugen, der ihn wegen Diebstahls angezeigt hatte. Ihm drohte er mit dem Tod.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

In der Verhandlung dachte der 35-Jährige nicht daran, etwas einzuräumen. Vielmehr präsentierte er sich mehr oder weniger als Opfer. Was den Vorwurf rund um die Körperverletzung betreffe, habe die Frau die Eisenstange gehabt. Die habe sie nach ihm geworfen, habe ihn beleidigt und verfolgt. Dann habe sie ihren Mann gerufen und der habe ihn dann auch noch mit der Stange geschlagen. Er selbst würde doch „um Gottes Willen“ niemals eine Frau hauen. Und, bei der Nachricht habe er den Zeugen nur gefragt, warum der ihn angezeigt habe. Mehr nicht.

Seine Opfer wiederholten ihre Anschuldigungen im Zeugenstand jedoch. Die Frau beschrieb seinen Angriff mit der Eisenstange und erinnerte sich: „Ich war schockiert und hatte Riesenangst.“ Und den Grund für den Angriff des Angeklagten offenbarte sie gleich mit. Der und andere Personen hätten sich immer wieder Zutritt zu einem leerstehenden Zimmer in der Unterkunft verschafft und hätten dort so heftig gekifft, dass es überall nach Cannabis gerochen habe. Und das hätten sie mehrfach gemeldet. Deshalb sei der 35-Jährige wütend gewesen.

Bewährungsstrafe und Sozialstunden

Der junge Mann, den der Angeklagte per Nachricht in Panik versetzte, schilderte im Zeugenstand, wie er Strafanzeige erstattete und der 35-Jährige ihn danach jeden Tag anrief. Letztlich habe der die Sprachnachricht geschickt. Inhalt: „Wenn ich reingehe, nehme ich einen von Euch mit. Ihr seid entweder tot oder behindert.“ Diese Aufnahme habe der Absender aber leider direkt wieder gelöscht, nachdem er sie sich angehört habe. „Ich hatte Angst“, betonte der 20-Jährige und fügte hinzu, dass er deshalb seine Anzeige zunächst auch wieder zurückgenommen habe.

Der Angeklagte blieb auch nach diesen Aussagen bei seiner Version. Überzeugen konnte er damit aber weder die Anklägerin noch die Richterin. Beide hatten nicht die leisesten Zweifel an seiner Schuld. Er wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und soll zudem 100 Sozialstunden ableisten.