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Textilhändler dürfen doch nicht auf Lüner Märkte: Kritik am Hin und Her
Markthändler
Auf dem Wochenmarkt sind weniger Stände vertreten. Durften Textilhändler dort bislang noch verkaufen, ist ihnen das jetzt untersagt. Die Coronaschutzverordnung muss enger ausgelegt werden.
Dass sich in der vergangenen Woche die Textilhändler auf dem Lüner Wochenmarkt rar gemacht hatten, lag eher am Dauerregen. Seit dem 22. Januar gibt es einen anderen Grund: Sie dürfen dort nicht mehr verkaufen. Auslöser ist ein Schreiben aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Darin werden alle Bürgermeister aufgefordert, die Coronaschutzverordnung enger auszulegen. In Lünen trifft das den überwiegenden Teil der Markthändler. „Zwei Drittel sind Textiler“, weiß Tomas Fränzer, Sprecher Marktbeschicker.
Während manche Kunden die Händler mit ihrem Kleidungsangebot vermissen werden, atmen andere Einzelhändler der Innenstadt auf: Sie hatten es ohnehin als ungerecht empfunden, dass ihre Läden schließen mussten, während nebenan die Pullover auf dem Markt verkauft werden durften.
Landesweit einheitliche Regeln
Jetzt also die Kehrtwende von ganz oben. Es geht um die Akzeptanz von Regeln, die auch landesweit einheitlich beachtet werden sollten, heißt es in dem Brief. Das scheint wohl in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen zu sein. Aufgrund verschiedener Anfragen und Eingaben sei eine unterschiedliche Handhabung auf kommunaler Ebene deutlich geworden, heißt es weiter. Der Betrieb von Verkaufsständen zum Verkauf von Textilien auf Wochenmärkten ist grundsätzlich nicht zulässig. Stände, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung präsent waren, dürfen sich nicht auf Bestandsschutz berufen.
Laut Coronaschutzverordnung sei der Betrieb von Wochenmärkten für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs zulässig. Textilien zählten nicht dazu. Erlaubt sei aber der Verkauf über Versandhandel oder Abholung. An Marktständen dürften Textilien höchstens ein Randsortiment sein, wie beispielsweise Schürzen.
Hin und her der Verordnung
Thomas Fränzer findet eine klare Linie sinnvoll, die die Leute auch nachvollziehen können. „Beim ersten Lockdown durften die Textiler nicht verkaufen, zwischendurch dann doch und jetzt ist es wieder verboten“, berichtet er. Ihm fehlte dabei die klare Kante.
Nach dem Schreiben dürfen auch keine Geschäfte öffnen, die Kinderbekleidung oder Kinderschuhe anbieten. Eine Ausnahme sind Babyfachmärkte, in denen es ein breites Sortiment an Babyausstattung und Dinge des täglichen Bedarfs wie Windeln, Babynahrung aber auch Kinderwagen und -sitze oder Wickelauflagen gibt. Wenn solche Babyfachmärkte auch Bekleidung und Schuhe verkaufen, ist das zulässig. Eine Ausnahme für Geschäfte, die Kinderbekleidung und Kinderschuhe anbieten, lasse sich daraus jedoch nicht begründen, heißt es.
Lünen ist eine Stadt mit unterschiedlichen Facetten. Nah dran zu sein an den lokalen Themen, ist eine spannende Aufgabe. Obwohl ich schon lange in Lünen arbeite, gibt es immer noch viel zu entdecken.
