Teilerfolg für Daniel Wolski beim BGH Verteidiger Fiebig zur neuen Verhandlung am Landgericht

Teilerfolg für Wolski beim BGH: Verteidiger Fiebig zur neuen Verhandlung
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Daniel Wolski, den ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister von Lünen, teilweise aufgehoben – Wolski war zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden und darf nun auf eine mildere Strafe hoffen. Für Wolskis Verteidiger Edgar Fiebig nur folgerichtig: „Damit konnte man rechnen, die Gesetzesnovelle war ja schon rund 41 Tage nach dem Urteil“, sagt Fiebig auf Anfrage der Redaktion.

Die Änderung bezieht sich nicht auf die Missbrauchstaten Wolskis – er hatte Minderjährige für Sex bezahlt -, sondern auf den Besitz von insgesamt 70 kinder- und jugendpornografischen Bildern. Die 2021 auf ein Jahr erhöhte Mindeststrafe wurde wieder auf drei Monate gesenkt. „Damit handelt es sich nicht mehr um einen Verbrechenstatbestand“, erklärt Fiebig.

Als solcher werden Taten bezeichnet, die mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr bedroht sind. Man sei 2021 „weit über das Ziel hinausgeschossen“, sagt Fiebig, er sei immer ein Verfechter davon gewesen, dass das korrigiert werden müsse. Und diese Korrektur komme jetzt seinem Mandanten zugute. Genauso wie die viele Zeit, die schon jetzt vergangen ist und die bis zum erneuten Prozessbeginn noch vergehen wird.

Wolski war am 14. Mai 2024 verurteilt worden, das ist bald ein Jahr her. Ob das Gericht noch in 2025 erneute Termine findet, ist unklar. Weil Wolski nicht mehr in Untersuchungshaft sitzt, wird dieser Fall am Landgericht Bochum nicht dringlich behandelt.

„Sache der Kammer“

Welche Art von Abmilderung erwarte er? „Dazu kann ich wenig sagen, die Strafzumessung ist eine Sache der Kammer“, sagt Fiebig. Er habe in vergleichbaren Fällen auch erlebt, dass die gleiche Strafe wie beim ersten Urteil herausgekommen sei. „In anderen Fällen wurde die Strafe deutlich gemildert.“ Ob er auch eine Bewährungsstrafe für möglich hält, dazu äußert sich Fiebig nicht. Wolski selbst hatte sich immer eine Bewährungsstrafe erhofft, Experten halten das jedoch für äußerst unwahrscheinlich.

Der BGH hatte das Urteil gegen Wolski in dem einen Punkt aufgehoben, in allen anderen aber bestätigt. Wolski ist ein Sexualstraftäter, schuldig des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 13 Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 14 Fällen. Auch die Einzelstrafen in diesen Fällen bleiben bestehen. Aus den bestehenden Strafen und der neu zu findenden Einzelstrafe für die kinderpornografischen Bilder muss die Kammer nun eine neue Gesamtstrafe bilden. Weil die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen hatte, gilt das „Verschlechterungsverbot“: Mehr als die bisherigen drei Jahre und sechs Monate kann die Kammer nicht verhängen.

Fiebig ist nicht der einzige Verteidiger in dem Verfahren. Dr. Arabella Pooth antwortete jedoch nicht auf eine Anfrage der Redaktion.

Rechtsanwalt Edgar Fiebig zur möglichen Strafmilderung für seinen Mandanten Daniel Wolski.
Rechtsanwalt Edgar Fiebig zur möglichen Strafmilderung für seinen Mandanten Daniel Wolski. © Fiebig