Den Karfreitag als Feiertag zu betiteln, ist ein bisschen komplex – denn gefeiert wird an dem Tag vor Ostern nicht: Er wird in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag bewertet, an dem besondere Regelungen gelten. Auch in Lünen, Selm und Werne ist deshalb vieles an diesem Freitag (18. April) nicht erlaubt. Zu den wichtigsten Regelungen gehört das ganztägige Tanzverbot. Das bedeutet, dass Diskotheken, Clubs und Kneipen keine Tanzveranstaltungen durchführen dürfen. Auch Konzerte oder sportliche Events sind untersagt oder stark eingeschränkt. Daheim darf man aber tanzen – solange die Musik nicht von außen zu hören ist.
Gastronomen dürfen öffnen
Daran müssen sich auch Gastronomien halten. Allgemein dürfen diese aber öffnen – auch wenn das bei Geschäften anders aussieht. Im Restaurant „Kunstwerk“ am Campus in Selm gelten am Karfreitag die Sonntagsöffnungszeiten. „Wir öffnen dann erst um 10 Uhr“, erklärt eine Mitarbeiterin.
Im Extrablatt in Lünen geht es sogar noch weiter: Dort werden die Öffnungszeiten am Karfreitag überhaupt nicht eingeschränkt. Ab 9 Uhr hat das Café am Marktplatz regulär geöffnet und bietet auch das gleiche Menü wie an anderen Tagen an. Auch auf Fleisch wird hier, wie sonst an einigen Stellen an Karfreitag, nicht verzichtet – das gilt ebenfalls für das „Kunstwerk“.
Und ganz anders macht es das „Stilvoll“ in Werne: Das Restaurant bleibt nämlich über die gesamten Feiertage geschlossen – und darüber hinaus. „Wir machen bis zum 25. April Betriebsferien“, erklärt Betreiber Andreas Nozar.
