Der „Haussegen“ hing schon länger schief und im Herbst 2024 gab es den finalen Disput. Jetzt musste sich ein Beteiligter vor dem Amtsgericht verantworten. Dem Mann (33) aus Lünen wurden Beleidigung und Bedrohung zur Last gelegt.
Anstoß der Probleme war der Umstand, dass der Hund des späteren Angeklagten regelmäßig ohne Leine unterwegs war und den Vierbeinern der Nachbarn nahe kam - was nicht zwingend auf Gegenliebe stieß. Das Thema provozierte immer wieder Streit im Treppenhaus. So auch am 19. Oktober 2024. Und diesmal verlor der 33-Jährige die Kontrolle. Er bezeichnete seine Gegnerin als „Hure“ und kündigte ihr Schläge an. Die parierte das mit einer Strafanzeige.
„Aus dem Affekt passiert“
Im Prozess konnte sich der Lüner nun nicht wirklich erinnern und schob das auf seinen Promillewert in dem Moment. Aber ausschließen wollte er die Worte keineswegs - auch wenn das eigentlich nicht seine Art sei. Später bewies er Anstand und entschuldigte sich bei seiner Nachbarin: „Es tut mir auf jeden Fall leid.“ Das sei aus dem Affekt heraus passiert und wegen seiner Alkoholisierung. Sie müsse aber auf keinen Fall Angst vor ihm haben.
Aus Sicht der Richterin war die Situation danach bereinigt. Sie regte eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro zugunsten der „Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V.“ an. Das akzeptierten sowohl die Anklägerin als auch der Lüner.