Eine an sich völlig harmlose Geburtstagsfeier gipfelte vor drei Jahren in der Lüner Kneipe Black Pearl in einer Schlägerei, bei der zwei Männer aus Bergkamen und Ascheberg verletzt wurden. Einer der Beteiligten stand nun vor Gericht. Dem Selmer (34) wurde Körperverletzung zur Last gelegt. Er sah das Ganze aber etwas anders.
Was die Stimmung in der Nacht auf den 29. September 2019 in Lünen kippen ließ, blieb offen. Fest steht, dass Alkohol und plötzliche Wut im Spiel waren. Laut Anklage sollten der Selmer und ein Kumpel - der in einem anderen Verfahren angeklagt war - zunächst den 51-jährigen Bergkamener geschlagen und auf ihn eingetreten haben. Der trug eine blutende Wunde davon und kämpfte mit Schmerzen. Danach verlagerte sich das Geschehen nach draußen, wo das Duo den Ascheberger (39) ebenfalls gemeinsam geschlagen und getreten haben sollte. Der erlitt Prellungen und Abschürfungen.
„Habe nicht zugetreten“
Diese Vorwürfe wollte der angeklagte Selmer jetzt vor dem Lüner Amtsgericht so nicht stehenlassen. In der Nacht sei er zunächst von einem Mann angerempelt worden und dann habe er von einem anderen auch noch einen Stoß mit dem Ellenbogen abbekommen. Er sei zwar langsam sauer geworden, habe aber nichts gemacht. Da jedoch habe der separat angeklagte Kumpel denjenigen, der ihn mit dem Ellenbogen getroffen habe, geschlagen.
„Dann prügelte die ganze Kneipe auf uns ein.“ Sie seien rausgegangen, da sei er auch sauer und aggressiv gewesen und als dort einer auf ihn zugekommen sei, habe er den weggestoßen. Aber zugetreten habe er bei keiner Gelegenheit. „Ich habe nichts Unrechtes gemacht. Ich habe nicht zuerst zugeschlagen.“ So ein Typ sei er nicht. Aber wenn der Bergkamener verletzt worden sei, tue ihm das leid.
Geldstrafe als Urteil
Tatsächlich konnte das Opfer aus Bergkamen lediglich bestätigen, dass ihn der Selmer zwei Mal schlug. Ob er auch auf ihn eingetreten habe, so der 51-Jährige, wisse er nicht. „Das ging alles relativ schnell.“ Der Geschädigte aus Ascheberg erinnerte, dass er den Angeklagten draußen nur gefragt habe, was mit ihm los sei. Daraufhin sei der auf ihn zugekommen. In dem Moment habe ihn der in einem anderen Verfahren Angeklagte aber schon zu Boden geschlagen. Ob der Selmer dann mit auf ihn eingetreten habe, könne er nicht sagen.
Nach den Aussagen blieben von etlichen vorgeworfenen Fausthieben und Tritten zwei Schläge übrig. Somit wurde aus einer gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung eine einfache Körperverletzung, an deren Begehung die Richterin jedoch nicht den leisesten Zweifel hatte. Für den bis dato unbescholtenen Angeklagten endete das Verfahren letztlich mit 1600 Euro Geldstrafe.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version erschien der Text mit einem Symbolbild, auf dem Partygäste des Lokals zu sehen waren. Die abgebildeten Menschen haben mit der Tat und dem Prozess nichts zu tun.