Schlaglöcher und Ruckelstraßen in Lünen Diese Straßen sollen von 2023 bis 2028 saniert werden

Straßen- und Wegekonzept: Diese Straßen sollen von 2023 bis 2028 saniert werden
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Die Zustände von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen werden immer wieder in Lünen thematisiert. Bundesweit gibt es Konzepte zur Sanierung von Fahrbahnen und zwar seit der Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) am 1. Januar 2020. In Lünen steht die bereits dritte Fortschreibung für das Straßen- und Wegekonzept zur frühzeitigen Information der Politik und der Grundstückseigentümer für die Jahre 2023 bis 2028 bevor.

Und hier wird es interessant, denn manche Grundstückseigentümer müssen sich noch immer auf daraus resultierende Kosten vorbereiten. Die KAG-pflichtigen Beiträge für Grundstückseigentümer wurden noch nicht abgeschafft, es gibt noch immer kein einheitliches Gesetz dazu. Allerdings gibt es eine Zwischenlösung, sodass die Kommune eine Förderung des Landes NRW beantragen kann, diese wird dann auf die Beiträge der Grundstückseigentümer angerechnet. Es wird hier unterschieden nach KAG-pflichtigen Erneuerungen und nicht KAG-pflichtigen Erneuerungen von Straßen und Wegen.

Nach Paragraf 8 Absatz 1 KAG muss jede Kommune ein solches Konzept erstellen, um sinnvoll und wirtschaftlich zu sanieren. „Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenbaumaßnahmen herzustellen“, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 14. September.

Welche Straßen nun aber wann saniert werden sollen und in welchem Umfang, das muss erst durch die verschiedenen Ausschüsse. Am 24. August hätte bereits im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung darüber beraten werden sollen. Allerdings kam es durch einen technischen Fehler gar nicht erst dazu, denn: „Die Unterlagen wurden erst zwei Tage vor der Sitzung bereitgestellt. Bei dem Umfang an Straßen, war das zu kurzfristig, um die Unterlagen ordnungsgemäße zu sichten“, sagt der Ausschussvorsitzende für Sicherheit und Ordnung im Gespräch mit der Redaktion am Mittwoch, 6. September.

Manchmal geht es ganz schnell: Die Deckensanierung an der Brunnenstraße in Lünen ist im August sogar eher fertiggestellt gewesen als geplant.
Manchmal geht es ganz schnell: Die Deckensanierung an der Brunnenstraße in Lünen ist im August sogar eher fertiggestellt gewesen als geplant. © Günther Goldstein

Am Dienstag, 5. September im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität war das Straßen- und Wegekonzept dann wirklich Thema, nachdem die Fraktionen ausreichend Zeit hatten, sich mit der Vorlage zu beschäftigen.

Andreas Dahlke von der GFL und Carola Deinhart-Auferoth von der FDP hatten beispielsweise noch ein paar Anmerkungen, aber im Großen und Ganzen wurde der Tagesordnungspunkt von den Parten so durchgewunken und einstimmig an den nächsten Ausschuss zur Vorberatung gegeben. Weiter darüber beraten wird dann im Haupt- und Finanzausschuss am 14. September und am 21. September soll dann der Rat der Stadt Lünen darüber beschließen.

Grundhafte Erneuerungen und Deckensanierungen

Den Sitzungsunterlagen kann man entnehmen, welche Straßen planmäßig nicht KAG-pflichtig sind, also voraussichtlich beitragsfrei. Hier wird im Folgenden von „Deckenprogramm“ gesprochen. Unterteilt sind diese Straßen noch einmal in Jahre, also wann die Maßnahmen erfolgen sollen. Die meisten (4) sollen noch im aktuellen Jahr durchgeführt werden: von Sesekebrücke bis Blücherstraße, von Königsheide bis Heinrichstraße, von Waltroper Straße bis Rudolfstraße und von Kreisverkehr bis Brambauerstraße.

Drei weitere Straßen sind planmäßig in 2024 dran: von Bahnübergang bis OD (Haus Wienecke), von Kamener Straße bis Brücke DHK, von Kreuzung Kamener bis Lippebrücke (1. Teil). Zwei Straßensanierungen sollen in 2025 erfolgen: von Leezenpatt bis Dortmunder Straße und von Lippebrücke bis Borker Straße (2. Teil). Bei den bisher genannten Straßen sollen Deckensanierungen durchgeführt werden.

Über Hundert Straßen beitragspflichtig

Zwei Sanierungen betreffen jeweils die Decken der Rad- und Gehwege. Eine soll in 2026 (Kreuzung Bebelstraße bis Lippebrücke (1.Teil)) und eine weitere (Kreuzung Bebelstraße bis Lippebrücke (2. Teil)) in 2027 erfolgen. Alle weiteren aufgezählten beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen sollen beitragspflichtig sein. Bedeutet, hier werden auch die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. Welche über Hundert Straßen betroffen sein werden in den kommenden Jahren, können Interessierte den Sitzungsunterlagen der Stadt Lünen entnehmen.

Straßennamen, deren Maßnahmen infolge der haushaltsbezogenen Aufgabenkritik auf unbestimmte Zeit geschoben wurden: Altstadtstraße, Amselweg, Baukelweg, Hedwig-Martha-Elisabeth-Klarastraße, Lanstroper Straße und Ludwigstraße.

Außerdem sind in den Unterlagen aufgelistet, welche Erschließungsmaßnahmen in 2024/2025 erfolgen sollen: Erschließung an der Grenzstraße, Erschließung an der Kreisstraße und die Erschließung an der Sedanstraße.