Zwei 30 Jahre alte Freunde aus Kamen und Lünen müssen sich wegen Zuhälterei, Körperverletzung und Vergewaltigung vor dem Dortmunder Landgericht verantworten.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reichen zurück bis ins Jahr 2016. Damals sollen die Angeklagten beschlossen haben, mehrere junge Frauen zur Prostitution zu zwingen und auf diese Weise an Geld zu kommen.
Start im Sommer 2016
Schon die erste Frau sollen sie mit einer Lügengeschichte in die Falle gelockt haben. Angeblich versprachen sie der damals 19-Jährigen viel Geld dafür, dass diese sich von solventen Herren zum Essen ausführen ließ.
Dass die beiden Angeklagten den Freiern bei der Terminvereinbarung zusätzlich sexuelle Dienstleistungen versprochen hatten, erfuhr die junge Frau offenbar erst von dem Mann selbst.
In die Falle gelockt
In der Folgezeit soll sich die 19-Jährige regelmäßig mit fremden Männern getroffen haben – mal in Hotels, mal bei den Freiern daheim und später auch in einer Wohnung in Lünen.
Von ihrem Honorar musste die junge Frau laut Staatsanwaltschaft zwei Drittel bei den Angeklagten abgeben. Diese verwalteten angeblich auch ihr Profil in einschlägigen Dating-Portalen im Internet.
Freundinnen angeworben
Im Laufe der folgenden Monate musste die Frau dann schließlich auch noch unter ihren Freundinnen Werbung für den „Job“ machen. Weigerte sie sich, soll sie von den Angeklagten mit Ketten oder einem Kleiderbügel geschlagen und mindestens zweimal auch vergewaltigt worden sein.
Eine der Betroffenen erinnerte sich zu Prozessbeginn an die Anfänge ihrer Leidenszeit. „Ich wusste gar nicht genau, was auf mich zukommt“, sagte die Zeugin. „Irgendwann hieß es, dass ich mich ausziehen soll, und dann habe ich das halt gemacht.“
Zeugin erinnert sich
Die beiden Angeklagten wollen dagegen erst einmal keine Aussage machen. Ihre Verteidiger regten jedoch ein sogenanntes Rechtsgespräch mit den übrigen Prozessbeteiligten an.
Darin wollten sie die Möglichkeit einer förmlichen Verständigung abklopfen. Üblicherweise können Verfahren in solchen Fällen dann schneller zu Ende gehen.
Rechtsgespräch angeregt
Den betroffenen Frauen wäre dies sicherlich nur recht. Dass sie als Zeuginnen vor Gericht erscheinen mussten, war ihnen am ersten Verhandlungstag sichtlich unangenehm.
Einer der Anwälte der Frauen sagte dann auch: „Meine Mandantin will schnell mit der Sache abschließen.“