Einen Tag vor Heiligabend brachte der Rettungswagen eine Patientin ins St. Marien Hospital. Als sie in der Notaufnahme versorgt wurde, habe sie im Ober- und Unterkiefer Zahnprothesen getragen. Nach der Nacht auf der Intensivstation fehlte das untere Gebiss. „Sofort habe ich überall nachgeschaut und das Personal darauf aufmerksam gemacht“, schildert ein Angehöriger der Redaktion, der seinen Namen nicht nennen will. Die Antwort sei immer gleich gewesen: Niemand habe etwas gesehen oder gefragt: Hatte sie eine Prothese? „Meine Mutter ist sehr traurig und leidet sehr darunter“, so der Angehörige. Bis die Mutter einen neuen Zahnersatz bekomme, könne es Wochen dauern. Der Fall sei bereits der dritte in der Familie, bei dem die untere Prothese in der Klinik verschwand.
Im St. Marien Hospital ist nach Auskunft von Kliniksprecherin Paula Klein kein Verlust gemeldet worden. Die Familie könne sich an das Beschwerde-Management oder die Pflegedienstleitung wenden. Dazu seien die Daten der Patientin nötig. „Dann wird der Fall entsprechend aufgearbeitet“, so Paula Klein. Dazu gibt es im Krankenhaus klare Regeln mit einer Rückmeldung für Betroffene oder Angehörige. „Wir empfehlen allen Betroffenen, sich immer frühzeitig bei uns zu melden, wenn etwas verloren gegangen ist.“ berichtet Eva Wengrzik, Pflegedienstleitung in Lünen „Wir fühlen uns verpflichtet dem nachzugehen und Ihnen möglichst Ihr Eigentum zurückzugeben.“
Dass Zahnprothesen im Klinikalltag verschwinden, komme eher selten vor. Im vergangenen Jahr habe es im St. Marien Hospital Lünen und dem St. Christophorus Krankenhaus Werne insgesamt fünf Verlustmeldungen gegeben. Schätzungsweise die Hälfte tauche wieder auf. „Diese waren dann beispielsweise noch im Rettungswagen oder bei uns im Haus, wenn sie nach Röntgenuntersuchungen, einer Endoskopie oder Ähnlichem versehentlich doch liegen geblieben sind“, erklärt Paula Klein. Sollten Gegenstände wie Zahnprothesen gefunden werden oder keinem Patienten zugeordnet werden können, würden diese aufbewahrt.
Tüte in Signalfarbe

Im Krankenhaus gehe man davon aus, dass Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich auf ihre Prothesen achten. Anders sei das bei hilfebedürftigen und dementen Patienten. Mitarbeitende der Pflege seien angehalten, ein besondere Augenmerk auf Prothesen zu legen, berichtet Paula Klein. So werde beispielsweise in den täglichen pflegerischen Berichten der Zahnstatus dokumentiert.
Ohnehin werde das gesamte Eigentum aller Patienten erfasst. „Bei einer Einweisung über den Rettungswagen erhalten wir ein Protokoll des Rettungsdienstes, in dem unter anderem dokumentiert ist, ob die Patienten Zahnprothesen tragen“, erklärt Paula Klein. Bei der Aufnahme im Krankenhaus würden die Zähne im Aufnahmeprotokoll vermerkt. „Dadurch kann überprüft werden, wo die Prothesen verloren gegangen sein könnten.“
Für die Aufbewahrung von Zahnersatz seien Patienten selbst verantwortlich. Bei Eingriffen, Operationen oder während eines Aufenthalts auf der Intensivstation würden die Zähne in einem speziellen Zahnprothesen-Behälter oder einer Zahnprothesen-Tüte in Signalfarbe zusammen mit dem restlichen Patienteneigentum aufbewahrt.
Fall an Versicherung geben
Taucht die Zahnprothese nicht mehr auf, werde der Fall der Versicherung übergeben und nach deren Einschätzung beglichen. Sollten Patienten aufgrund der fehlenden Zähne Probleme beim Essen haben, würden sie mit spezieller breiförmiger Schonkost versorgt. „Generell ist uns daran gelegen, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen“, sagt Paula Klein. Zahnärzte könnten auf Wunsch ins Krankenhaus kommen. Es gebe auch eine Kooperation mit der Zahnarztpraxis im Kolosseum.
„Uns ist bewusst, dass dies äußert ärgerlich ist und es sehr lange dauert, bis Ersatz geschafft werden kann. Daher sind unsere Mitarbeitenden stets bestrebt, Verluste von Prothesen zu vermeiden“, sagt Paula Klein.
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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien bereits am 7. Januar 2024.