31. Mai 1961: Ein unangenehmer Termin
Es ist trocken, aber bewölkt und ungewöhnlich kühl an diesem Mittwoch, Ende Mai 1961. Von seiner Wohnung an der Wittekindstraße in Brambauer macht sich Joseph K. auf nach Altlünen. Der verheiratete Familienvater arbeitet nicht weit entfernt, in Wethmar bei der Eisenhütte Westfalia. Er ist Schlosser und in Wethmar auch im Schützenverein. Heute aber hat er einen anderen Termin. Einen, den er besser nicht absagt.
In der Polizeiwache in Altlünen wartet Kriminalmeister Ihring auf ihn. Der ist extra aus Frankfurt am Main angereist und dort Teil einer Sonderkommission des Landes Hessen, die zu der Zeit größtenteils Zeugen vernimmt. Und einen der aufsehenerregendsten Prozesse vorbereitet, die die Bundesrepublik bisher und seitdem gesehen hat. Die Frankfurter Auschwitz-Prozesse, die der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer gegen heftigen Widerstand ehemaliger NS-Größen in den eigenen Reihen Anfang der 60er-Jahre durchgesetzt hat.
Ihring also will mit dem Lüner sprechen. Er weiß: K. ist nicht nur Ehemann, Vater, Schütze und Schlosser. Joseph K. ist ehemaliger SS-Mann und hat dem nationalsozialistischen Traum von der Vernichtung der Juden, Sinti, Roma und Andersdenkenden vier Jahre lang in Auschwitz gedient. Jetzt soll er aussagen.
Was hat er in Auschwitz gesehen, was gemacht? Hat er sich schuldig gemacht, am Massenmord von Hunderttausenden? Fragen, die ihm in der Vernehmung gestellt werden. Seine Antworten dort geben aber nur bedingt Aufschluss. Und dennoch lässt sich noch einiges über ihn herausfinden.

Joseph K. selbst kann sich dazu heute nicht mehr äußern. Er ist seit 20 Jahren tot. Zwar ist die Familie K. groß und es gibt noch einige Verwandte in der Region. Neffen, Nichten, Großneffen, Großnichten. K. sei ein überzeugter Nazi gewesen, zumindest vor dem Krieg, heißt es aus der Familie. Auch sein Sohn lebt noch. Der jedoch hat sich entschieden, nicht mit uns über seinen Vater sprechen zu wollen. Das ist schade, denn er und seine Mutter haben ihren Vater höchstwahrscheinlich sogar besucht in Auschwitz. Viereinhalb Monate waren das, von Mitte Juni bis Ende Oktober 1943. Die Erlaubnis des Lagerführers darüber ist aktenkundig geworden. Eine Familienzusammenkunft, während nebenan Menschen gefoltert, vergast und verbrannt wurden. Wie das wohl war? Sohn Günter war da immerhin sieben Jahre alt.
Wir respektieren Günter K.s Entscheidung und haben uns deshalb entschieden, den vollen Namen der Familie nicht zu nennen. Sein Schweigen erschwert jedoch die Recherche. Vieles lässt sich in monatelanger Arbeit aber auch so zusammentragen. Es gibt Briefe und Akten aus dem Bundesarchiv in Berlin, Urteile aus Polen, Zeugenaussagen ehemaliger KZ-Inhaftierter aus den USA - und eben K.s Aussage vor Kriminalmeister Ihring im Auschwitzprozess aus dem Mai 1961 auf der Polizeiwache in Altlünen.
Die Aussage im Frankfurter Auschwitz-Prozess
Im Protokoll der Vernehmung von Kriminalmeister Ihring nennt K. zuerst die Eckdaten seines Lebenslaufs:
- Geboren im Juni 1912.
- Volksschule 1918 bis 1926.
- Dann Ausbildung zum Schlosser und Arbeit als Schlosser bei der Westfalia.
- 1933: Eintritt in die SS.
- 1939: Einzug in die Waffen-SS.
- 1941 bis 1945: Dienst im Konzentrationslager Auschwitz.
- 1946 bis 1956: Gefangenschaft. Erst amerikanische, dann polnische. In Krakau wird K. 1948 zu lebenslanger Haft verurteilt, wird dann aber 1956 entlassen.
- 1956: Rückkehr nach Wethmar, K. arbeitet wieder bei der Eisenhütte, nimmt auch seine Mitgliedschaft im Schützenverein wieder auf.
Das also sind die Rahmendaten.
Seinen eigenen Anteil am Morden in Auschwitz relativiert er aber im Gespräch mit dem Sonderermittler. K. gibt an: „Während meiner Dienstzeit in Auschwitz wurde nie ein Exekutionskommando meiner Kompanie zur Erschießung von Häftlingen gestellt.“ Und weiter: „Ich selbst habe nie eine Erschießung gesehen.“ Die Transporte, Güterzüge, mit denen tausende Menschen ihrer Vernichtung entgegen ins Lager gebracht wurden, habe er nur von weitem gesehen. Dass dort systematisch Menschen getötet wurde, sagt er damals, habe er aber gewusst:
„Nachts konnte man manchmal die Flammen der Krematorien sehen. Die Vergasungen in Birkenau waren allgemein – auch bei der Bevölkerung – bekannt.“
1948: Lebenslänglich - Das Urteil in Krakau
Vier Jahre in Auschwitz - aber nie eine einzige Erschießung gesehen? Nach Auschwitz wurden immerhin mehr als eine Millionen Juden deportiert, dazu 140.000 Polen sowie tausende Sinti und Roma und sowjetische Kriegesgefangene. Rund 1,1 Millionen Menschen, schätzen Wissenschaftler, sind nach ihrer Deportation nie wieder aufgetaucht. Erschlagen, erschossen, erhängt, vergast, verbrannt, verhungert, verdurstet. Andere gehen sogar von 1,5 Millionen Auschwitz-Opfern aus.
K.s Aussage macht das ziemlich unwahrscheinlich. Deutlicher: Sie stimmt wohl nicht. Zumindest hat er selbst viele Jahre zuvor, kurz nach dem Krieg und in polnischer Gefangenschaft, etwas ganz anderes gesagt. Vor dem Bezirksgericht Krakau wird er da befragt, am 22. Dezember 1948 fällt das Urteil: Lebenslange Haft.

„Der Angeklagte gibt zu“, schreiben die Richter, „dass er gesehen habe, wie die Gefangenen geschlagen, gefoltert, gehängt und erschossen wuden.“ K. rechtfertigt sich in Krakau, er habe ja nur seine Pflicht erledigt. Und genau das lässt ihm der vorsitzende Richter nicht durchgehen: Nur weil alle SS-Männer ihre Pflicht erledigt haben, entgegnet er, seien in Nazi-Deutschland am Ende Millionen Menschen umgekommen.
K., heißt es weiter, habe seine Arbeit offenbar gut gemacht, sonst wäre er ja nicht befördert worden. Vom einfachen Sturmmann zum Unterscharführer, dem niedrigsten Offiziersrang. Später, im Frühjahr 1943, macht er dann noch eine Art Fortbildung zum Stabsscharführer.
Für das Gericht ist klar: Joseph K. war Teil dieses Systems und wird auch als solches bestraft. Verhältnismäßig hart sogar, lebenslänglich. Die meisten niederen Ränge wurden mit vier Jahren Haft bestraft. Todesstrafen und lebenslängliche Haftstrafen wurden nur in 6,1 Prozent der vergleichbaren Fälle verhängt.
In einer Sache aber spricht das Krakauer Gericht K. frei. Ein Zeuge hatte ausgesagt, K. habe im Januar 1945 die Erschießung von zwölf Menschen befehligt. Das halten die Krakauer Richter für unwahrscheinlich, weil auch der Zeuge selbst höchst unzuverlässig erscheint. Es ist: Der notorische Betrüger Adolf Rögner.
Was wusste der Betrüger Adolf Rögner?
Rögner war selbst Häftling in Auschwitz, unter anderem wegen mehrerer Betrugsdelikte. Später war er einer der Zeugen, die die Frankfurter Auschwitz-Prozesse ins Rollen brachten. Aber auch dort mahnten die Staatsanwälte zur Vorsicht. Rögner sei „ein geltungssüchtiger Psychopath“, heißt es in einem Vermerk des Staatsanwalts Weber 1958. In Auschwitz war Rögner Kapo, also ein Funktionshäftling und damit Mitarbeiter der Lagerleitung.
Nach dem Krieg notiert Rögner alles, was er über ehemalige KZ-Mitarbeiter in Auschwitz mitbekommen hat. „Einzelbeurteilung von ehemaligen SS-Angehörigen des Konzentrationslagers Auschwitz I, II und III“, heißt Rögners Schrift 1946, in der viele Namen mit dem Vermerk „Nichts Nachteiliges bekannt“ versehen sind.
Der Eintrag zu Joseph K. aber ist anders.
K. sei bei der Evakuierung von Auschwitz nach Mauthausen am 16. Januar 1945 stellvertretender Transportleiter gewesen, sagt Rögner da. Die Nazis mussten das KZ Auschwitz aufgeben, weil die Rote Armee aus dem Osten immer näherrückte. „Er war gegen die Häftlinge sehr roh und brutal“, schreibt Rögner, und notiert auch die Erschießung der 12 Gefangenen, die die polnischen Richter nicht geglaubt hatten. Er schreibt aber zusätzlich: „Er (K.) selbst hatte da: 40 Häftlinge persönlich erschossen, welche angeblich flüchten wollten (nach und nach).“
Dem Gericht reichte Rögners Aussage zu den 12 Erschießungen nicht für eine Verurteilung. Es sei nicht klar, ob Rögner das mit eigenen Augen gesehen habe. Die Angaben über die 40 von K. erschossenen Häftlinge lassen sich ebenfalls weder be- noch widerlegen. Tausende sind bei den Märschen erschossen worden. Die, die fliehen wollten. Die, die ohne Schuhe im Schnee, ausgehungert, zu schwach und zu langsam wurden. Ihre Leichen säumten die Wege zu den großen Bahnhöfen der Umgebung.
Dass K. einen solchen Todesmarsch begleitet hat, stimmt aber. Er selbst gibt in der Vernehmung Anfang der 60er-Jahre an, im Januar von Auschwitz nach Gusen verlegt worden zu sein. Dorthin ging auch der Transport, von dem Rögner berichtet.
K.s Zeit in Auschwitz: Ein wichtiges Rädchen der Mordmaschine
Adolf Rögner kommt im Mai 1941 ins KZ Auschwitz, als „Berufsverbrecher“, wie die Nazis einen wie ihn nennen. Die Juden im Lager haben einen Stern auf der gestreiften Häftlingskleidung. Rögner ein grünes Dreieck. Joseph K. ist da schon drei Monate im Lager. Ohne Häftlingskleidung, dafür mit schicker Uniform und den SS-Runen am Revers. Am 1. Mai 1942 wird K. zum Unterscharführer befördert - und macht im Frühjahr 1943 schließlich die Weiterbildung zum Stabsscharführer. In der Zwischenzeit ist K. in verschiedenen Kompanien des SS-Totenkopfsturmbanns beschäftigt. Am 27. März 1943 fällt er sogar dem Kommandeur des Lagers, Fritz Hartjenstein, positiv auf. In der „Truppensauna“ Birkenau hatte es gebrannt, K. war einer von drei SS-Männern, deren „rasches und entschlossenes Handeln (...) größeren Sachschaden“ verhinderten. „Truppensauna“ klingt nach Erholung und Wellness. Tatsächlich mussten darin SS-Mitglieder sich „entlausen“ und „entwesen“ lassen, bevor sie das Lager verließen. So sollte die Übertragung möglicher Krankheiten aus dem KZ auf die Zivilbevölkerung verhindert werden.
Mit der Weiterbildung zum Stabsscharführer im Frühjahr 1943 wechselt K. zwar nicht seinen Dienstgrad, aber sehr wohl seine Funktion.
Er arbeitet zu der Zeit und bis Januar 1945 in Auschwitz III, das zunächst „Lager Buna“ genannt wird und im November 1943 eigenständig zum Lager Auschwitz-Monowitz wird. In einer beispiellosen Kooperation zwischen der Privatwirtschaft und der SS arbeiten sich in Monowitz tausende Insassen zu Tode, die meisten davon Juden. Unter anderem wurde hier im Auftrag der IG Farben Kautschuk und Treibstoff produziert. Kapo Adolf Rögner beschreibt die Zustände in Monowitz in seinem „Tatsachenbericht aus dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz I, II und III“ so: „Die Arbeitsleistungen waren unmenschlich und unerträglich, auch die Verpflegung war sehr mangelhaft und unzureichend.“ Es gibt in Monowitz, genau wie im nur wenige Kilometer entfernten Stammlager, Erschießungen und Misshandlungen. Die durchschnittliche Überlebensdauer in Monowitz beträgt drei bis vier Monate. Und wer nicht mehr arbeiten kann, endet in einer Gaskammer in Birkenau. Das passiert zum Beispiel im Oktober 1944. Da werden gleich 2000 Häftlinge zur Vergasung überstellt.

Dort also ist Joseph K. Stabsscharführer im Kommandanturstab. Mit der Eigenständigkeit des Lagers Auschwitz III (Monowitz) im November 1943 bedeutet das vor allem eines: Seine Funktion ist deutlich wichtiger, als sein Dienstgrad es aussagt. Er ist die rechte Hand des Adjutanten Rudolf Orlich, der wiederum arbeitet direkt für den Kommandanten Heinrich Schwarz, dem das gesamte Lager untersteht. Laut Rögner unterstand die Schreibstube der Kommandantur dem Stabsscharführer. Dort wurde minutiös dokumentiert. Und K. hatte die Aufsicht.
„K. war in dieser Funktion sehr dicht an die Lagerführung angebunden, damit auch an die Entscheidungen und Verbrechen“, sagt Historiker Dr. Stefan Hördler. „Fast alles, was im Lager passierte, ging über die Adjutantur und seinen Tisch.“ Hördler leitet die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, hat über die Strukturen in Auschwitz publiziert und sagte schon mehrfach bei Prozessen gegen ehemalige SS-Mitglieder in Konzentrationslagern aus. Zuletzt war seine Einordnung beim Prozess gegen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning gefragt, momentan sagt er bei einem Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann vor dem Landgericht Münster aus.
„Was Joseph K. persönlich gemacht hat, lässt sich über die dienstlichen Standardaufgaben hinaus nur schwer nachweisen“, sagt Hördler. „Aber das Wissen über die Vorgänge und die Verantwortung in den SS-Funktionshierarchien werden damit nicht geringer.“ Wenn etwa Häftlinge erschossen wurden, hat die SS das häufig als vereitelten Fluchtversuch getarnt. „Bei solchen und anderen Ermittlungen war der Stabsscharführer in den Lagern nicht selten Protokollant“, sagt Hördler.
Der Stabsscharführer sei nicht derjenige gewesen, der an der Rampe gestanden und selektiert habe. Es gab im Lager eine Arbeitsteilung. Nur so hat der Betrieb funktioniert. K. habe aber davon wissen müssen, von den Selektionen, den Morden, war dabei, wenn es zentrale Besprechungen gab: „Sein Wissen ist groß, sein Anteil aber indirekt.“ So werden seine späteren Aussagen auch stimmen, dass er kaum Kontakt zu den Insassen hatte. In der Kommandantur, bei K., arbeiten nur sogenannte „Funktionshäftlinge“, die sind meist nichtjüdisch und nicht ständig vom Tode bedroht. Häftlinge wie Adolf Rögner.
Im Januar 1945 wird K. dann verlegt, erst ins KZ Gusen, dann nach Ebensee, beides in Österreich. Dort wird er im Mai 1945 von einrückenden amerikanischen Truppen gefangen genommen und anderthalb Jahre später an Polen ausgeliefert. Von der lebenslangen Strafe sitzt er acht Jahre ab und kommt im Juni 1956 zurück. Dass er im deutschen Auschwitz-Prozess nur als Zeuge, nicht aber als möglicher Beschuldigter vernommen wurde, hat formale Gründe. „Ne bis in idem“, sagen die Juristen dazu, wörtlich: „Nicht zwei Mal in derselben Sache.“ Niemand kann in Deutschland für eine Tat belangt werden, für die er schon einmal bestraft worden ist. K. hatte seine Strafe abgesessen.
2. Juni 1956: Ein Ständchen zur Rückkehr nach Lünen
Joseph K.? Ja, an den Namen erinnert sich Gerd Rogge noch. Gerd Rogge ist Jahrgang 1935, Vorsitzender der Liedertafel in Wethmar und so ungefähr das Gedächtnis des Vereins und des Stadtteils. Rogge hat immer gesungen und so hat auch seine Erinnerung an Joseph K. mit Gesang zu tun. 62 Jahre ist das her: Anfang Juni 1956 stellt sich der Gesangverein Liedertafel an der Straße auf und mit ihnen Gerd Rogge. Alle singen. Es ist ein Willkommensständchen für Joseph K., den Rückkehrer aus der polnischen Gefangenschaft. Er war einer der letzten, die aus dem Krieg zurückkehrten.
Joseph K., Vater, Ehemann, Schütze und Schlosser - SS-Stabsscharführer, wichtiges Teil der Mordmaschinerie in Auschwitz, der möglicherweise bei der Evakuierung auch selbst Gefangene erschossen hat - war zurück in Lünen.
Nach der Befragung im Mai 1961 wird er offiziell nur noch einmal mit seiner Zeit in Auschwitz konfrontiert. Ende Januar 1969 war das, da geht es noch einmal um den Evakuierungsmarsch 1945. Seine Antworten jedoch bleiben vage. Wie weit es ging, welche Befehle es gab - das wisse er nicht mehr. Danach wird es ruhig um Joseph K. Er zieht in den 80er-Jahren ins Sauerland, nach Brilon. Dort stirbt er 1998, 86 Jahre alt.
Dieser Text erschien zuerst im Dezember 2018. Wir haben ihn erneut veröffentlicht.
EINE HOCHZEIT ALS SS-MITGLIED
Wer als SS-Mann heiraten wollte, musste das beim Rasse- und Siedlungshauptamt der SS beantragen. K. hatte die Vordrucke zur Ehelichung seiner Frau Else S. schon bestellt, dann aber 1936 geheiratet, ohne die endgültige Genehmigung abzuwarten. Bis dahin fehlten noch Unterlagen, die er hätte einreichen müssen. Er rechtfertigt sich in einer handgeschriebenen Stellungnahme („Das alles kostet viel Geld“). Für dieses Vergehen wurde er mit einem „einfachen Verweis“ bestraft.
Für das „Verlobungs- und Heiratsgesuch“ musste K. siebe verschiedene Bürgen nennen, die über die künftige Ehefrau Auskunft geben sollten. Alle haben vom Sippenamt den gleichen Fragebogen zugesendet bekommen, auch diese Unterlagen liegen noch vor: „Ist sie zuverlässig oder unzuverlässig, kinderlieb oder nicht kinderlieb, kameradschaftlich oder herrschsüchtig, sparsam oder verschwenderisch, häuslich oder flatterhaft, putzsüchtig, wirtschaftlich oder unwirtschaftlich? Halten Sie sie als Frau eines SS-Angehörigen geeignet. Sind Ihnen sonst gute oder auffallend schlechte Eigenschaften der Braut bekannt?“, heißt es da. „In Erscheinung und Wesen höchst angenehm“, antwortet „Frau G.“ im August 1936 auf die letzte Frage.