Sparkasse an der Lippe kündigt 4000 Prämiensparverträge

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Sparkasse an der Lippe kündigt 4000 Prämiensparverträge

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Wie zahlreiche andere Finanzinstitute will auch die Sparkasse an der Lippe gut verzinste Prämiensparverträge loswerden. Kündigungsschreiben sind auf dem Weg. Verbraucherschützer geben Tipps.

Lünen, Selm, Werne

, 01.05.2021, 16:20 Uhr / Lesedauer: 2 min

Jetzt zieht auch die Sparkasse an der Lippe die Reißleine: Weil ihr ältere Prämiensparverträge schlichtweg zu teuer werden, will sie 4000 dieser Verträge zum 1. August dieses Jahres kündigen. Die entsprechenden Kündigungsschreiben gehen in diesen Tagen raus. Ärger mit Kunden dürfte vorprogrammiert sein.

„Auch wenn wir im Recht sind, solche Schritte sind nicht angenehm“, sagte Heiko Rautert, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse an der Lippe, am Montag (26. April) in einem Pressegespräch.

„Wir sind zunächst einen anderen Weg gegangen. In den vergangenen Monaten haben wir gemeinsam in persönlichen Gesprächen mit unseren Kunden alternative Anlagekonzepte entwickelt, die auch in der heutigen Zeit vergleichbare Renditen in Wertpapieranlagen oder Renditeersatzprodukten erzielen. Nur, wenn das nicht erfolgreich war, kommen auch wir an einer Kündigung nicht vorbei.“

Betroffen davon seien rund zwei Prozent der gesamten Einlagebestände der Sparkasse, sagte Heiko Rautert weiter.

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„Natürlich kündigen wir nur dann wenn die definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Und das soll, da sind sich Sparkassen-Chef Rautert und Vorstandsmitglied Martin Abdinghoff sicher, bei 4000 Prämiensparverträgen der Fall sein.

Wie Abdinghoff auf Nachfrage unserer Redaktion sagte, soll es sich bei den 4000 Verträgen um ein Viertel des Gesamtbestandes (16.000) handeln.

Darum geht es

Pämienspar­verträge waren lange Zeit ein Sparkassen-Bestseller. In den 1990er und 2000er Jahren wurden sie rege verkauft. Zusätzlich zum Zins erhält der Sparer eine jähr­liche Prämie, die mit der Lauf­zeit ansteigt.

  • In Nied­rigzins-Zeiten wird diese Prämie für die Sparkassen allerdings zur Belastung – sie kündigen alte Spar­verträge. Dies ist die Ausgangslage eines Streits, der immer häufiger Gerichte und Schlichtungsstellen beschäftigt.
  • Auch die Praxis, wie die Sparkassen die Zinsen angepasst haben, steht in der Kritik. Dazu laufen mehrere Musterfeststellungsklagen.

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Das will die Finanzaufsicht

Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) will Banken derweil verpflichten, Prämiens­parkunden über unwirk­same Zinsanpassungs­klauseln zu informieren. Dazu ließen die Sparkassenvorstände unserer Redaktion schriftlich mitteilen:

„Nur weil eine Sparkasse sich ein einseitiges Zinsänderungsrecht vertraglich ausbedungen hat, bedeutet dies nicht, dass der Kunde benachteiligt wurde. Hier muss jeder Fall individuell geprüft werden. Eine schematische Lösung verbietet sich bei der Vielzahl der Verträge die über die vielen Jahre abgeschlossen wurden. Wir prüfen jeden Fall individuell.“

Das sagt der Bundesgerichtshof

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 (AZ: XI ZR 345/18) sind Kündigungen nach ­Erreichen der höchsten Prämienstufe wirk­sam, wenn keine andere Lauf­zeit vereinbart war. Das ist oft nach 15 Jahren der Fall.

  • ­Gemäß ihrer allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) dürfe die Sparkasse bei Vorliegen eines „sachgerechten Grundes“ den Vertrag kündigen, heißt es in dem Urteil.
  • Ein solcher Grund könne das nied­rige Zins­niveau sein. Zwar fanden sich in den Werbe­prospekten von Sparkassen oft Muster­rechnungen über sehr lange Zeiträume – meist 25 Jahre. In den Worten des BGH ist solch eine Berechnung aber nur ein „Rechenbei­spiel, mit dem keine verbindliche Aussage zur tatsäch­lichen Lauf­zeit des Vertrags verbunden ist“.
  • Diese ergebe sich vielmehr aus den „Vertrags­antragsfor­mu­laren“, die Kunden zu Beginn erhielten. Trotz dieses Rück­schlags haben Verbraucherschützer für manche Vertrags­varianten noch Hoff­nung.

Das raten Verbraucherschützer

  • Betroffene finden auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW einen allgemeinen Musterbrief. Damit können Sparer gegen eine Kündigung Wider­spruch einlegen.
  • Kunden gehen nach Angaben der Verbraucherschützer kein Risiko ein, wenn sie der Kündigung schriftlich wider­sprechen und die Sparraten einfach weiterzahlen. Sie sollten danach möglichst Rat bei ihrer örtlichen Verbraucherzentrale einholen.
  • Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte fragen, ob sie die Kosten eines Streits über­nimmt.
  • Wichtig ist es, das Geld aus dem Spar­vertrag nicht anzu­tasten. Dadurch würden Sparer die Kündigung akzeptieren und ihre Ansprüche verlieren.