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Solarpark Niersteheide: Bauträger will größere Modulfläche
Photovoltaik
Für den geplanten Bau des Solarparks an der Niersteheide liegt noch keine abschließende Genehmigung vor. Die Stadt wartet noch auf Informationen des Bauträgers. Der will in Kürze liefern.
Bis zum Start der eigentlichen Bauarbeiten des geplanten Solarparks an der Niersteheide in Lünen-Süd wird es noch eine Weile dauern - die Stadt Lünen wartet nämlich noch auf Antworten zur genauen Umsetzung des Vorhabens von dem Bauträger, der „Solarpark Niersteheide GmbH & Co. KG“ (Trier). Das Unternehmen will die offenen Fragen in Kürze beantworten.
Wie Stadtsprecher Benedikt Spangardt am Freitag (16. April) im Gespräch mit unserer Redaktion sagte, gebe es für das Projekt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Darin ist genau geregelt, wie - in diesem Fall - der Solarpark zu bauen ist.
„Wir haben aber bemerkt, dass das Vorhaben gegenüber den ursprünglichen Plänen geändert worden ist. Vor diesem Hintergrund wurden die Arbeiten Anfang des Jahres gestoppt.“ Bei den Änderungen soll es sich um „technische Details“ handeln.
Die Stadt habe dem Vorhabenträger Anfragen beziehungsweise Anforderungen übermittelt, auf deren Beantwortung wir nun warten, sagte Spangardt weiter:
„Auf der Basis der Antworten des Vorhabenträgers werden wir prüfen, ob
- a) eine Genehmigung des geänderten Vorhabens auf der Grundlage des bestehenden vorhabenenbezogenen Bebauungsplans möglich ist oder ob
- b) eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nötig ist.
Wenn wir die entsprechenden Antworten haben, kann es weitergehen.“
„Von einem Baustopp kann gar nicht die Rede sein, wir haben ja noch gar nicht richtig angefangen.“ Das sagte Gerd Schöller, der mit seinem Bruder Volker hinter dem Projekt steht, im Gespräch mit unserer Redaktion.
Schöller bestätigte, dass es eine Anfrage der Stadt gibt. die kurzfristig beantwortet werden soll. Im Kern gehe es um drei Gutachten, von denen eines noch in Arbeit sei. So ist unter anderem ein neues Blend-Gutachten erforderlich. Das sei nötig geworden, weil die Modulfläche vergrößert werden soll und oberhalb des Parks die Autobahn A2 herführt: „Wir wollen die Fläche schließlich optimal nutzen.“
Bei der Erstellung eines Blendgutachtens wird die zu erwartende Blendwirkung einer Solaranlage oder einer sonstigen reflektierenden Fläche ermittelt und bewertet. Es wird untersucht, ob die Blendwirkung von Solarmodulen für Verkehrsteilnehmer jeglicher Art ein Sicherheitsrisiko darstellt beziehungsweise für umliegende Wohnbebauungen unzumutbar sind. Dabei spielen vor allem Dauer und Stärke der Immission eine Rolle.
Eine Prognose, wann denn mit dem Bau des Parks tatsächlich angefangen werden kann, wagte Schöller nicht: „Wir hoffen so schnell wie möglich. Aber erst muss die Bauvoranfrage ja noch von der Politik abgesegnet werden.“
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
