Mit obszönen Angeboten und nackten Tatsachen belästigte ein Lüner (68) die Mitarbeiterin eines sozialen Dienstes, die ihn versorgte. Nun stand der Rentner wegen tätlicher Beleidigung und exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht Lünen.
Sie reinigte seine Wohnung ein Mal pro Woche, kaufte für ihn ein und kochte sein Essen. Doch dann kam es vor einem guten Jahr zu einem äußerst unschönen Zwischenfall. Während eines normalen Gesprächs, so schilderte sie es später, wurde er plötzlich primitiv, berichtete ihr von sexuellen Vorlieben und ging letztlich dazu über, ihr Geld für gewisse „Dienstleistungen“ anzubieten. Sie lehnte immer wieder ab. Dann entblößte er sich vor ihren Augen, befriedigte sich selbst. Sie brachte das Ganze zur Anzeige.
„Ich habe nichts gemacht“
Im Prozess bekundete der Lüner, der zuvor noch nie in Erscheinung getreten war, unter anderem unter einer vermutlich alkoholbedingten Hirnschädigung leidet und unter Betreuung steht, „Ich habe nichts zu sagen. Ich bin vergesslich.“ Gleichzeitig erklärte der 68-Jährige aber auch, dass er sich nicht vorstellen könne, so etwas getan zu haben. „Ich habe nichts gemacht“, beteuerte er schließlich. Er habe die Frau nur gefragt, ob sie an Weihnachten für ihn kochen würde und er sie besuchen könne, wenn er ihr 100 Euro gebe.
Sie habe das abgelehnt, habe gesagt, dass bei ihr kein Mann in die Wohnung komme. „Bist Du lesbisch?“, habe er sie daraufhin gefragt. Er habe doch nur an Weihnachten nicht alleine sein wollen. Mehr nicht. Immerhin sei er schon einmal verheiratet gewesen und seine Ex-Frau habe ihm das Geld aus der Tasche gezogen.
„Was soll sie denn noch sagen“
Die Betroffene wiederholte ihre Version jedoch im Zeugenstand und bekannte offen: „Ich habe gemerkt, dass mir das sehr nahe ging. Mir ging es gar nicht gut.“ Deshalb habe sie sich auch ihrer Vorgesetzen anvertraut und es sei zu der Anzeige gekommen. Ihr war deutlich anzumerken, dass sie das Erlebte zutiefst erschütterte. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass er so weit geht.“ Zumal sie ihm mehrfach ganz deutlich gesagt habe, dass sie das alles nicht wolle.
Zweifel, dass sich das Ganze genau so abspielte, wie es die Zeugin angab, hatte Richter Ulrich Oehrle am Ende noch nicht einmal im Ansatz. Er wandte sich direkt an den nur vermindert schuldfähigen Angeklagten.
„Sie hat gesagt: Ich will nicht, ich will nicht, ich will nicht. Was soll sie denn noch sagen? Das ist unanständig. Sie haben alle Grenzen überschritten. Und dafür müssen Sie bestraft werden.“ Auch machte Oehrle kein Hehl daraus, dass er nicht an komplette Erinnerungslücken glaubte. Er verurteilte ihn zu 750 Euro Geldstrafe und wurde deutlich: „Ich will Sie hier nicht wiedersehen.“
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