Der Fall eines Ehepaares aus Datteln und Kamen, das 2017 in Lünen ein Kind sexuell missbraucht haben soll, ist auch nach dem Urteil des Dortmunder Landgerichts nicht abgeschlossen.
Die Dortmunder Richter hatten den in Datteln lebenden Ehemann zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Ehefrau, die in Kamen wohnt, war zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Sie hatte dem Mann bei den Missbrauchstaten geholfen, so die Richter.
Bewährung wegen Beihilfe
Bei dem Opfer handelt es sich um die leibliche Tochter des Mannes. Inzwischen soll aber mindestens eine weitere junge Frau Strafanzeige gegen den Dattelner gestellt haben. Auch die Mutter eines anderen Kindes hat die Polizei eingeschaltet.
In diesen Fällen ist überhaupt noch nicht sicher, dass es zu einem weiteren Prozess gegen das Ehepaar kommt. Doch auch unabhängig davon können die Akten des Ehepaares noch nicht beiseite gelegt werden.
Neuer Prozess nicht sicher
Der verurteilte Dattelner hat gegen die Entscheidung des Landgerichts nämlich Revision eingelegt. „Diese ist fristgerecht eingegangen“, bestätigte Gerichtssprecherin Nesrin Öcal auf Anfrage.
Das Landgericht wird nun also erst einmal das schriftliche Urteil verfassen. Anschließend gehen die Akten und Sitzungsprotokolle zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe.