„Schwarzlohn-Prozess“: So urteilte das Gericht gegen Lüner Bauarbeiter

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„Schwarzlohn-Prozess“: So urteilte das Gericht gegen Lüner Bauarbeiter

rnLandgericht Bochum

Im Prozess um einen Millionenschaden durch Schwarzlohn-Zahlungen hat das Bochumer Landgericht am Montag die Urteile verkündet. Sie fielen anders aus als es sich ein Lüner erhofft hat.

Bochum/Lünen

, 16.11.2021, 12:05 Uhr / Lesedauer: 1 min

Im Schwarzlohn-Prozess gegen einen Bauarbeiter (50) aus Lünen und einen mitangeklagten Bauunternehmer aus Witten hat die 6. Wirtschaftsstrafkammer am Bochumer Landgericht am Montag die Urteile verkündet.

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Gegen den Lüner wurden zwei Jahre und zehn Monate Haft verhängt, der Mitangeklagte wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter waren am Ende sicher überzeugt, dass sich die beiden Männer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung in 35 Fällen strafbar gemacht haben – der Mitangeklagte als Haupttäter, der Lüner Bauarbeiter jedenfalls als Gehilfe.

1,7 Millionen Euro Schaden sind entstanden

Im Mittelpunkt des Prozesses stand der Vorwurf, dass der Lüner und der Mitangeklagte von 2014 bis 2017 im Wittener Unternehmen des Mitangeklagten ein auf zuvor gekaufte Scheinrechnungen basierendes „Schwarzlohn-System“ installiert haben sollen. Laut Anklage ging es ursprünglich um einen Sozialversicherungs- und Steuerschaden in Höhe von 3,1 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft war zuletzt nach Abzug sämtlicher Sicherheitsabschläge immer noch von 1,7 Millionen Euro Schaden ausgegangen.

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Die Vorlagen für die Scheinrechnungen sollen durch die ehemals mitangeklagte Ehefrau des Lüners erstellt worden sein. Das Verfahren gegen die Lünerin war vor Monaten gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt worden.

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