Das Schwarzlohn-Verfahren gegen die Frau aus Lünen wurde gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro vorläufig eingestellt. © Werner von Braunschweig
Gerichtsverfahren
Schwarzlohn-Prozess: Lünerin muss 2000 Euro Geldauflage bezahlen
Der zuletzt wegen einer Corona-Infektion eines Anwalts unterbrochene Schwarzlohn-Prozess gegen ein Paar aus Lünen ist fortgesetzt worden. Dabei wurde eine überraschende Entscheidung bekannt.
Der Schwarzlohn-Prozess gegen ein Ehepaar aus Lünen und einen mitangeklagten Bauunternehmer kann jetzt doch planmäßig fortgesetzt werden. Der Hauptverteidiger des angeklagten Lüners leidet zwar nach wie vor an einer Corona-Erkrankung – die Co-Verteidigerin hat ihre Quarantänezeit nun aber ohne eigene Infektion überstanden und übernimmt vorerst alleine die Verteidigung.
Außerdem wurde am Mittwoch am Bochumer Landgericht bekannt, dass die Richter das Verfahren gegen die Frau aus Lünen inzwischen gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2000 Euro vorläufig eingestellt haben. Auf der Anklagebank sitzen damit aktuell nur noch der Lüner und ein früherer Bauunternehmer aus Witten.
Im Prozess haben beide Angeklagte nach wie vor noch keine Erklärung zu den Vorwürfen abgegeben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus Lünen gemeinsam mit seinem Ex-Firmenchef von 2014 bis 2017 ein Schwarzlohn-System im Unternehmen eingerichtet haben. Laut Anklage soll den Finanzbehörden durch an der Steuer vorbei bezahlte Arbeitnehmer ein Sozialversicherungs- und Steuerschaden in Höhe von 3,1 Millionen Euro entstanden sein. Grundlage für das Bezahlen von Löhnen mit „Schwarzgeld“ sollen Scheinrechnungen gewesen sein, deren Vorlagen durch die ehemals mitangeklagte Frau aus Lünen erstellt worden sein sollen.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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