Novum für den Lüner Schulausschuss Schülersprecher stehen Politik künftig beratend zur Seite

Novum für den Schulausschuss: Schülersprecher stehen Politik zur Seite
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Dagegen hatte niemand etwas einzuwenden: Einstimmig beschloss der Ausschuss für Bildung und Sport in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus, dass künftig zwei Schülervertreter in beratender Funktion an den Ausschusssitzungen teilnehmen können und dürfen. Die Initiative dazu ging von den Ratsfraktionen von SPD und CDU aus.

Wie aus der Beschlussempfehlung hervorgeht, soll die Auswahl der beiden Personen von der neu gegründeten Stadt-Schülervertretung vorgenommen werden. Diesem Gremium gehören alle Schülervertretungen der neun weiterführenden Schulen mit Zuständigkeit der Stadt Lünen an. Dazu zählen zwei Hauptschulen, drei Realschulen, zwei Gymnasien und zwei Gesamtschulen.

Die Schülervertretungen des Berufskollegs und der Förderschule sind nicht dabei. Sie fallen den Angaben zufolge in die Zuständigkeit des Kreises und müssten dementsprechend ein Mitspracherecht im entsprechenden Kreisausschuss erhalten. In Lünen werden zurzeit etwa 8.900 Kinder und Jugendliche beschult (ohne Förderschule und Berufskolleg), davon etwa 5.800 an den weiterführenden Schulen.

Plausible Begründung

Dass der Ausschuss ohne Wenn und Aber dem Vorschlag von SPD und CDU folgte, mag an der plausiblen Begründung gelegen haben - hier der Wortlaut:

Für Entscheidungen und Fragen, die maßgeblich den Schulalltag bestimmen, stehen dem Ausschuss Bildung & Sport die Schulleitungen und Elternvertretungen beratend zur Seite. Dort erklären sie ihre Sichtweisen und Meinungen zu bestimmten Fragestellungen.

Dabei bleiben die Standpunkte der Schülerinnen und Schüler jedoch unberücksichtigt, obwohl diese direkt von den Festlegungen betroffen sind. Die Einbeziehung von Schülervertretern wäre eine Bereicherung, da so diejenigen eine Stimme bekommen, welche die Entscheidungen betrifft, aber ansonsten keine ausreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten haben.

Zwar sind viele Fragen durch die Schulleitungen schulorganisatorisch zu erklären, doch die Auswirkungen betreffen die Schülerschaft aktiv, die bislang nicht adäquat zu Wort kommen können. Da viele Schüler unter 16 sind und somit kein Wahlrecht besitzen, können sie auch anderweitig nicht ihre Stimme abgeben. Durch den Einbezug im Ausschuss mit beratender Stimme würden sie die Chance bekommen, ihre Perspektive auf schulpolitische Fragen dem Fachgremium darzulegen.

„Sobald es möglich ist, ist es aus unserer Sicht auch nötig, dass die Schülerinnen und Schüler, die von unseren Beschlüssen am stärksten betroffen sind, uns im Ausschuss aus ihrer jugendlichen Perspektive beraten und ihre Interessen selbst dort vertreten dürfen“, sagte SPD-Ratsfrau Nina Kotissek in der Sitzung.

SPD-Ratsherr und Ausschussvorsitzender Hugo Becker erklärte: „Wir können es nur unterstützen, wenn junge Menschen sich politisch engagieren und für ihre Ziele einsetzen.“

Schulgesetz NRW

Zur Rechtskonformität heißt es in der Beschlussvorlage abschließend, dass es nach der Neufassung des Schulgesetzes in NRW vom Februar 2022 erlaubt sei, dass neben den Schulleitungen auch Schülervertretungen in den Schulausschüssen berufen werden können: „Da dies keine verpflichtende Vorgabe ist, muss dies für die örtlichen Gremien in den Kommunen zunächst beschlossen werden.“ Das ist nunmehr geschehen.