Räumpflicht bei Schnee und Glätte Verstöße können teuer werden

Räumpflicht in Lünen: Verstöße können teuer werden auch ohne Knöllchen
Lesezeit

Überraschend kam der Schnee in Lünen nicht am Donnerstag (9. Januar). Einige Schneeschieber wurden schon am Morgen über die Gehwege vor den Haustüren geschoben - aber nicht überall. Ein Versäumnis, das einem teuer zu stehen kommen kann - auch wenn es nicht die Stadt ist, die zur Kasse bittet.

In Baden-Württemberg drohen bis zu 500 Euro Strafe für nicht geräumten Schnee; in Brandenburg sogar bis zu 2500 Euro. Richtig happig wird es in Hamburg mit bis zu 50.000 Euro. Nordrhein-Westfalen gehört indes zu den vier Ländern, in denen dieses Versäumnis nicht geahndet wird - neben Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Allerdings können auch hier die Summen, die im Fall der Fälle gezahlt werden müssen, deutlich über den Bußgeldern liegen.

Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, haftet, wenn ein Passant stürzt. Wie die Stiftung Warentest mitteilt, seien dann Behandlungskosten und Schmerzensgeld zu zahlen: „Hat der Hausbesitzer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, übernimmt die den Schaden.“ Diese Räumpflicht besteht zwischen 7 und 20 Uhr.

Tipp von Stiftung Warentest

Der Tipp von Stiftung Warentest: „Der Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei anhaltendem Schneefall mehrmals in angemessenen Zeitabständen zu räumen.“

Niemand verlange aber, dass Mieter und Hauseigentümer den ganzen Sonntag über mit der Schaufel parat stünden, sagt Thomas Möller, der für den Winterdienst der Wirtschaftsbetriebe Lünen zuständig ist. Das sei nicht zu leisten - genauso wenig, wie sein Team alles schaffe, was wünschenswert sei.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel ist ursprünglich im Februar 2021 erschienen. Wir haben in leicht angepasst und erneut veröffentlicht. Auch das folgende Video entstand 2021.