Prozess um E-Scooter in Lünen „Ich bin doch nur gerollt“ beteuert Angeklagter

Prozess um E-Scooter: „Ich bin doch nur gerollt“ beteuert Angeklagter
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Gerollt, nicht gefahren: Mit einem unversicherten E-Scooter sollte ein Lüner in der Innenstadt unterwegs gewesen sein. Vor dem Amtsgericht beteuerte der 29-Jährige jedoch, das Zweirad quasi nur analog genutzt zu haben.

Am späten Mittag des 3. Mai, so der ursprüngliche Vorwurf, sollte der Mann aus Lünen einem Polizeibeamten im Bereich der Marktstraße mit seinem Elektro-Roller regelrecht in die Arme gefahren sein. Versichert war das Gefährt nicht. Und damit fing sich der 29-Jährige eine Strafanzeige ein.

Freispruch wegen Zweifeln

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht wollte er den Vorwurf allerdings nicht auf sich sitzen lassen. Er sei nur gerollt und nicht elektrisch gefahren, was zu der Zeit technisch auch gar nicht möglich gewesen sei. An dem Tag sei er im Übrigen auf dem Weg zur Werkstatt gewesen, weil ein Reifen Luft verloren habe. Der Angeklagte habe auf dem Roller gestanden, als er ihn gesehen habe, erinnerte sich der Polizeibeamte im Zeugenstand. Aber wie solle er überprüfen, ob er gerollt oder gefahren sei? Beweisen, dass er nicht nur gerollt sei, könne er in dem Fall nicht.

Sicher feststellen, dass sich der Lüner strafbar machte, konnte Richter Ulrich Oehrle nicht. „Im Zweifel für den Angeklagten. So ist das eben“, betonte er und sprach den 29-Jährigen frei. Zum Abschied fand er allerdings deutliche Worte: „Schön sauber bleiben.“