Heftige Reaktion: Bei einer „Begegnung“ mit der Lüner Polizei soll der 40-Jährige in jeder Hinsicht aggressiv geworden sein. Nun hätte er deshalb im Amtsgericht auf der Anklagebank sitzen sollen, erschien jedoch nicht zu seiner Verhandlung. Und auch das hat Folgen.
Vielleicht war er betrunken. Jedenfalls, sollten die Vorwürfe zutreffen, war der Mann aus Niedersachsen sehr schlecht gelaunt, als er am Nachmittag des 4. März 2023 auf der Schulz-Gahmen-Straße die Polizei mit Randale auf den Plan brachte. Laut Anklage kam es dann zwischen dem 40-Jährigen und den Beamten in einem Hauseingang zu einer Rangelei, er leistete Widerstand, attackierte seine Gegner und titulierte sie unter anderem als „scheiß Bullenschweine“.
Dem Zwischenfall folgte eine Strafanzeige. Und nun hätte sich Mann wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten sollen. Allerdings fehlte bei Aufruf der Sache jede Spur von dem Angeklagten und das änderte sich auch nicht mehr. Vielmehr fehlte er unentschuldigt.
Unter den Umständen blieb dem Strafrichter nichts anderes übrig, als die vier erschienenen Zeugen ungehört zu entlassen. Demnächst soll es einen neuen Termin geben. Um sicherzustellen, dass der 40-Jährige dann anwesend ist, erließ der Richter einen Haftbefehl.