Attacke mit Softairwaffe: Mann bedroht Frau in Lünen Polizei sucht nach der Geschädigten

Mann bedroht Frau mit Softairwaffe: Polizei sucht nach der Geschädigten
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In Lünen haben am vergangenen Sonntag (12. Februar) mehrere Personen beobachtet, wie eine Frau mit einer Waffe bedroht wurde. Nach unabhängigen Aussagen von zwei Zeugen stand gegen 12.20 Uhr in der Jägerstraße (Lünen-Süd) ein Mann an einem Fenster in der ersten Etage. Von dort bedrohte er die Frau mit einer Langwaffe, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Dortmund.

Die Frau stand mit ihrem Auto nach Aussage der Zeugen augenscheinlich verbotswidrig in der Hofeinfahrt. Bei Eintreffen der Polizei waren die Frau und ihr Auto jedoch nicht mehr vor Ort, erklärt die Polizei weiter. Die Polizei sucht zudem die Frau, die der Mann bedroht hat. Hinweise bitte an die Kriminalwache unter (0231) 132 7441.

Strafanzeige gestellt

Die Beamten konnten mit Hilfe der Zeugen die Wohnung des Mannes ausfindig machen und den Verdächtigen vorläufig festnehmen. In der Wohnung wurde dann auch klar, mit was genau der Mann die Frau am vergangenen Sonntag bedroht hat. Laut der Polizei Dortmund handelt es sich bei der Tatwaffe um eine sogenannten Softairwaffe. Je nach Schussenergie braucht es hierfür teilweise einen Waffenschein.

Die Beamten stellten bei dem Mann jedoch nicht nur die Softairwaffe sicher, sondern auch ein Schwert sowie ein Wurfmesser. Gegen den Lüner wurde laut der Pressemitteilung fertigen zudem eine Strafanzeige wegen Bedrohung an.

Wenn Softairwaffen eine Schussenergie unter 0,5 Joule haben, fallen sie nicht unter das Waffengesetz. Handelt es sich um eine Waffe mit einem Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 darf sie ohne einen Waffenschein nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Softairwaffen mit einer Schussenergie von über 7,5 Joule sind nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtige Waffen. Diese darf man nur mit einer Waffenbesitzkarte erwerben und besitzen.