Im Frühling 2024 hielt die Polizei in Lünen einen Autofahrer an, der eindeutig zu tief ins Glas geschaut hatte. Eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, die jetzt ein juristisches Nachspiel hatte.
Es war offenbar ein Hinweis, der die Beamten am späten Abend des 18. März 2024 aktiv werden ließ. Auf der Preußenstraße stoppten sie den Mann im Audi und landeten damit einen Volltreffer. Der 47-Jährige aus Hessen, der augenscheinlich einen Bekannten in Lünen besucht hatte, hatte wenig später 1,92 Promille und war damit natürlich absolut fahruntauglich. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Einige Zeit nach dem Vorfall in Lünen wurde dem 47-Jährigen ein Strafbefehl zugestellt: Er sollte 1600 Euro Geldstrafe zahlen und erhielt eine siebenmonatige Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dagegen legte er Einspruch ein.
Dem Einspruch sollte nun der Prozess vor dem Amtsgericht folgen. Allerdings bat der Verteidiger um eine kurze Gesprächsmöglichkeit mit seinem Mandanten, da dies aufgrund des Wohnortes des Angeklagten bislang noch nicht möglich gewesen sei. Danach ging es sehr schnell: Der 47-Jährige nahm den Einspruch zurück und die drei erschienenen Zeugen konnten ungehört entlassen werden. Der Angeklagte wiederum erhielt seinen Führerschein zurück, da die Sperrfrist ohnehin mehr oder weniger abgelaufen war.