Unerwartet und plötzlich versprühte im September 2023 ein Mann Pfefferspray in einem Bus in Lünen. An einem Montagnachmittag war die Buslinie C5 vollbesetzt – etwa 50 Menschen fuhren gerade mit ihm – darunter viele Schülerinnen und Schüler. In diesem Moment griff der Mann zu dem Spray und verteilte es im hinteren Bereich des Busses. Fünf Menschen wurden verletzt und vor Ort von der Besatzung eines Rettungswagens behandelt.
Anschließend stieg der Mann an der Haltestelle Dammwiese aus und floh Richtung Jägerstraße in Lünen. Da die Polizei lange Zeit keinen Tatverdächtigen ermitteln konnte, startete sie eine Öffentlichkeitsfahndung. Mit einem Foto wurde nach dem Mann gesucht.
Gutachten zur Schuldfähigkeit angeordnet
Die Ermittlungen der Behörde in Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeitsfahndung waren erfolgreich: Ein 36-Jähriger aus Lünen konnte identifiziert werden. Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erhob das Amtsgericht Lünen im Juli des vergangenen Jahres Anklage. „Es wird ein Verfahren vor dem Schöffengericht werden“, kündigte Barbara Mertens, stellvertretende Direktorin am Amtsgericht, an.
Aktuell befindet sich der Mann nicht in Untersuchungshaft, weil keine Fluchtgefahr bestünde, teilt die Staatsanwaltschaft Dortmund mit. Wann das Verfahren beginnt, ist noch unklar. Denn: Mitte Januar ordnete das Amtsgericht ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes an. Näheres dazu, warum ein solches Schriftstück nötig ist, sagte die stellvertretende Direktorin nicht.

Fest steht: „Die Erstellung des Gutachtens kann gut drei Monate dauern, bis es geschrieben ist“, so Mertens. Nach der gerichtlichen Beurteilung stehe dann fest, wie das Verfahren weitergeht. Kommt es zu einem Prozess, droht dem Mann eine Gefängnisstrafe. „Für die Angeklagte gefährliche Körperverletzung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor“, erklärt Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund.
Zumal ein Fakt erschwerend für den Mann hinzukommt. Denn das Amtsgericht Lünen gab bekannt, dass der 36-Jährige bereits einmal verurteilt wurde. Er erhielt in einem Verfahren eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Um welches Delikt es sich hierbei handelt, teilte das Amtsgericht Lünen nicht mit.