Osterfeuer, wie hier auf dem Archivbild in Beckinghausen, sind in Lünen beliebt. Aber nur ein bestimmter Kreis darf sie entzünden. © Foto: Michael Blandowski (A)
Beliebter Brauch
Osterfeuer in Lünen: Nach Corona-Zwangspause liegen erste Anmeldungen vor
Osterfeuer sind ein beliebter Brauch. Wegen der Pandemie durften die aufgetürmten Äste im vergangenen Jahr nicht entzündet werden. Für 2022 liegen der Stadt Lünen aber schon Anmeldungen vor.
Sich zu Ostern treffen und dem Lodern des Osterfeuers zuzuschauen - das hat in Lünen Tradition. Viele Vereine und Verbände pflegen diesen Brauch. Allerdings darf nicht jeder nach Lust und Laune ein Osterfeuer entfachen. Wer dazu berechtigt ist, regelt eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lünen.
Danach dürfen „Osterfeuer nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Parteien, Vereinen und Siedlungsgemeinschaften im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden“, teilt Daniel Claeßen, Leiter der Pressestelle der Stadt Lünen, auf Anfrage mit.
13 Anmeldungen liegen vor
Es gibt noch weitere Voraussetzungen: Osterfeuer müssen angemeldet werden. Am 1. April endet die Frist. 13 Organisationen haben in Lünen ein Osterfeuer (Stand 15.3.) angemeldet. Sie wollen in diesem Jahr endlich wieder am Feuer Gemeinschaft pflegen. Im vergangenen Jahr war das nicht möglich. Da mussten die bereits aufgeschichteten Äste wieder auseinandergezogen werden: Das Land NRW hatte aufgrund der Pandemie das Abbrennen untersagt.
Bisher sind schon 13 Osterfeuer angemeldet worden. © Foto: Michael Blandowski (A)
„Momentan ist noch unklar, ob das Land dieses Jahr aufgrund der Pandemie ein weiteres Verbot erlassen wird“, so Claeßen. Mit einer Klärung rechne die Stadt im Laufe dieser Woche.
Brauch sorgt für Zusammenhalt
Die Stadt Lünen hält Brauchtumsveranstaltungen wie das Osterfeuer für einen wichtigen Bestandteil der Gesellschaft. „Sie können gerade in schwierigen Momenten für Zusammenhalt sorgen“, so Claeßen. Um die Feinstaubbelastung durch Osterfeuer zu reduzieren, sei die Durchführung auf einen bestimmten Kreis begrenzt.
Außerdem darf nicht einfach irgendetwas im Garten verbrannt werden. Das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen beispielsweise ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten. Je nach Sachverhalt muss hier mit einem Bußgeld von 50 Euro gerechnet werden, erläutert Claeßen.
In den vergangenen Jahren hat es Kontrollen gegeben. Angemeldete Osterfeuer wurden in den vergangenen Jahren in der Woche vor Ostern von Ordnungsbehörde und Feuerwehr gemeinsam stichprobenartig überprüft.
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