NRW-Verkehrsministerium sieht beim Thema Funk-Ampel in Lünen rot

© Vanessa Dunker

NRW-Verkehrsministerium sieht beim Thema Funk-Ampel in Lünen rot

rnFunk-Ampel

Bei der Funk-Ampel in Lünen könnte es sich laut Verkehrsministerium und Bezirksregierung um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln. Die Verwaltung reagiert.

Lünen

, 22.06.2018, 19:05 Uhr / Lesedauer: 3 min

Nach Einschätzung des NRW-Verkehrsministeriums (Düsseldorf) und der Bezirksregierung Arnsberg verstößt die 15.000 Euro teure Funk-Ampelschaltung der Stadt Lünen an der stark befahrenen Mercedes-Kreuzung in der City gegen „geltendes Regelwerk“. Die Stadtspitze sieht das anders, stoppt das Ganze trotzdem vorerst.

Wie berichtet, hatte das Düsseldorfer Ministerium die Bezirksregierung aufgefordert, die Funk-Ampel auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Das Ergebnis liegt seit Anfang dieser Woche vor, die Verwaltungsspitze kennt es seit Mittwoch.

Straßenverkehrsordnung lässt Funk-Ampel nicht zu

„Unsere Rechtsexperten kommen zu dem Ergebnis, dass die Straßenverkehrsordnung die Funk-Ampelschaltung nicht zulässt.“ Das sagte ein Sprecher der Bezirksregierung am Donnerstag auf Anfrage unserer Redaktion. Laut § 44 Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei nämlich nur die Polizei befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln, sagte der Sprecher weiter: „Außerdem ist es Zivilpersonen nicht zumutbar, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Das ist wegen der Komplexität viel zu gefährlich.“

„Lehrer nicht in der Lage“

Das sieht das Verkehrsministerium genauso: Am 29. Mai forderte es die Verwaltung schriftlich auf, zur Funk-Ampel Stellung zu beziehen. In dem Schreiben steht mit Verweis auf § 44 StVO, dass Eingriffe in den Straßenverkehr durch Dritte nicht zulässig sind.

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Weiter heißt es: „Im Übrigen bleibt darauf hinzuweisen, dass ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ein Tatbestand des deutschen Strafrechts ist (...). Ein gefährlicher Eingriff könnte bereits durch eine nicht autorisierte und unkontrollierte manuelle Beeinflussung der Steuerungsabläufe einer Lichtzeichenanlage bewirkt werden, selbst wenn es nur darum gehen sollte, wie von der Stadt intendiert, die Anforderung und Dauer der Freigabezeit der Fußgänger zu manipulieren.“ Die Lehrkräfte, heißt es weiter, „dürften kaum in der Lage sein, die Folge des manuellen Eingriffs auf die Gesamtverkehrsabläufe am Knotenpunkt einzuschätzen. Allein die Gefahr von Auffahrunfällen (...) ist erheblich.“

Stellungnahme der Stadt zur Funk-Ampel

Am 11. Juni bezog Lünens Technischer Beigeordneter Arnold Reeker schriftlich Stellung: In dem gut dreiseitigen Schreiben erklärt Reeker den Grund für die Schaltung und ihre technischen Besonderheiten: „Um eine kurzfristige, sichere Alternative zur Querung der Kurt-Schumacher-Straße zu ermöglichen, hat die Stadt Lünen die Lichtanlage Kurt-Schumacher-Straße/Kamener Straße/Viktoriastraße so programmieren lassen, dass der/die Klassenlehrer eine Sonderphase mit verlängerter Grünphase für die betroffenen Fußgängerfurten anfordern kann.“

Sicher über die Kreuzung dank Funk-Ampel? Das Verkehrsministerium sieht das anders.

Sicher über die Kreuzung dank Funk-Ampel? Das Verkehrsministerium sieht das anders. © Vanessa Dunker (A)

Die Planung entspreche vollumfänglich den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (...), schreibt Reeker weiter: Ein Eingriff auf das Funksignal durch Dritte werde ebenfalls verhindert. Die Gefahr, dass die kurzfristigen Rückstaus Auffahrunfälle auslösen, werde nach Einschätzung der Stadt Lünen nicht erhöht.

Hohes Gefahrenpotenzial

Zusammenfassend, schreibt Reeker, „möchte ich betonen, dass die Stadt Lünen angesichts des hohen Gefahrenpotenzials für Schulkinder eine innovative, aber den Regeln entsprechende Lösung zur sicheren Überquerung der Kurt-Schumacher-Straße für Schulklassen installiert hat.“ Und dass „die Stadt Lünen hofft, die Bedenken gegenüber der vorgestellten Umsetzung mit diesem Schreiben ausräumen zu können“.

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Hat sie nicht, wie uns das Verkehrsministerium auf Anfrage mitteilte: Wie schon in dem Anschreiben an die Stadt vom 29. Mai, stellt das Ministerium nach Prüfung der Sachlage auf Grundlage von § 44 StVO fest: „Darüber hinaus halten die Fachleute die Funk-Ampelschaltung weder für erforderlich noch der allgemeinen Verkehrssicherheit für dienlich. Stattdessen wäre es sinnvoller gewesen, die Dauer der Grünphase mit einem nur auf die Schulzeiten begrenzten Sondersignalprogramm moderat zu verlängern, um die Schüler gesammelt über die Kurt-Schumacher-Straße zu führen.“

„Die Stadt haftet für ihre Entscheidung“

Den Lehrkräften oder anderen Externen dürfte es schwer fallen, zu jeder Zeit die Übergänge der Schüler am Fahrbahnrand zu koordinieren und die Auswirkungen auf die Verkehrsabläufe der Umgebung sowie die Grüne Welle abzuschätzen. Das Ministerium teile die Auffassung des Kreises und der Bezirksregierung, dass die genannte Ampellösung nicht dem geltenden Regelwerk entspricht, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag unserer Redaktion: „Die Stadt haftet für ihre Entscheidung.“

Dazu hieß es bei der Stadt am Freitag auf Anfrage: „Die Feststellung, dass die Funkampel gegen geltendes Recht verstößt, ist (in dem Schreiben, Anm. d. Red.) nicht enthalten. Das Ministerium setzt sich (...) nicht mit den Erläuterungen der angeforderten Stellungnahme auseinander.“

Stadt kassiert Funk-Schalter ein

Gleichwohl zieht die Stadt Konsequenzen. Wie sie uns mitteilte, werde „die Stadt Lünen die Vorrangschaltung, nach dem Abriss der Brücke in den Sommerferien, ab Beginn des neuen Schuljahres allerdings nur dann in Betrieb nehmen – bisher wird die Vorrangschaltung nicht genutzt, weil die Schüler noch die Brücke benutzen – wenn sie rechtskonform ist.

Bis zu einer verbindlichen Klärung werden wir uns nun die Funk-Schalter von der Schule zurückgeben lassen, um sicherzustellen, dass die Schaltung zunächst nicht benutzt werden kann. In Abhängigkeit von dem weiteren behördlichen oder einem gerichtlichen Verfahren werden die Schüler nach den Sommerferien den längeren Weg unter der Unterführung der Kurt-Schumacher-Straße nutzen müssen.“

„Neue Brücke muss her“

Ein Weg durch die Unterführung kommt für Schulleiter Christian Gröne nicht infrage: „Das ist wegen des Zeitverlustes nicht machbar“, sagte er Freitag. Die einzige Lösung für Gröne: Eine neue Brücke. Und die alte solle idealerweise erst abgerissen werden, wenn die neue schon steht.