Nach Zugunfall in Alstedde Staatsanwaltschaft entscheidet über mögliche Anklage

Nach Zugunfall in Alstedde: Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage
Lesezeit

Es war ein Unfall, bei dem alle Beteiligten noch einmal mit dem Schrecken davonkamen: Am frühen Abend des 16. November kollidierte ein Zug am Bahnübergang an der Straße am Steinkreuz in Alstedde mit einem Auto – vermutlich, weil der Autofahrer das Rotlicht des unbeschrankten Bahnübergangs übersah.

Beim Aufprall mit etwa 80 Stundenkilometern wurde das Heck des Wagens vollständig zerstört. Der 41-jährige Fahrer des Wagens wurde ins Krankenhaus gebracht, das konnte er aber schon kurze Zeit später wieder verlassen. Auch die 80 Passagiere im Zug der Linie RB 51 zwischen Dortmund und Enschede blieben unverletzt, der Lokführer wurde wegen eines Schocks von Rettungskräften betreut, bis er den Zug weiter zum Lüner Hauptbahnhof weiterfahren konnte.

Staatsanwaltschaft nun zuständig

Im Dezember hatte die Bundespolizei die Ermittlungen im Fall abgeschlossen, und nun auch die Polizeidirektion Dortmund, die wegen schweren Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt hat, wie ein Sprecher auf Anfrage der Redaktion mitteilt. Nun liege der Fall bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Henning Kruse auf Anfrage erklärt. Dort habe der Verteidiger des Autofahrers aktuell Einsicht in die Akten.

Sollte es zu einer Anklage kommen, dann droht dem Mann eine Geldstrafe. Sollte ein Vorsatz vorliegen, steht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren im Raum.