Acht Monate nach den gescheiterten Bürgerentscheiden zum „Klöters Feld“ und zur „Derner Straße“ hat das Verwaltungsgericht ein erstes Urteil gesprochen. Die Klagen der Bürgerinitiative gegen die Rechtsmäßigkeit der Abstimmungen wurde abgewiesen. „Es sind keine elementaren demokratischen Grundsätze verletzt worden“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Christoph Kuznik.
Beide Bürgerentscheide hatten im Dezember 2022 nicht die erforderliche Zahl von Ja-Stimmen erreicht. Dafür macht die Bürgerinitiative gleich mehrere Gründe verantwortlich. Und alle haben ihrer Ansicht nach mit dem Verhalten der Stadt zu tun.
Quorum deutlich verfehlt
Zum einen hält die BI den Zuschnitt der Stimmbezirke für fehlerhaft. Statt wie bei der letzten Kommunalwahl 23 Bezirke festzulegen, hatte die Stadt für die Bürgerentscheide nur 16 Bezirke und damit 16 Wahllokale ausgewiesen. Die Folge: Viele Menschen hatten eine weitere Anreise, um ihre Stimme abgeben zu können.
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts hält das allerdings „nicht für unzumutbar“. Und das erst recht deshalb nicht, weil alle Abstimmungswilligen ja auch die Möglichkeit gehabt hätten, per Brief zu wählen. „Damit konnte jeder, der wollte, auch teilnehmen“, so Richter Kuznik.
Zu wenige Stimmbezirke?
Ein weiterer Streitpunkt in der Verhandlung war die Durchführung eben dieser Briefwahl. Der Bürgerinitiative liegen Erkenntnisse vor, dass die Unterlagen zum Teil deutlich zu spät, ja stellenweise sogar erst nach dem Abstimmungstermin verschickt wurden.
Das Gericht sah aber auch in diesem Umstand keine unzulässige Verletzung des Rechts auf Teilnahme. Und das noch nicht einmal deshalb, weil die Anzahl der vermuteten Verstöße sicherlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis gehabt hätten. Der Vorsitzende Kuznik sagte schlicht: „Die Stadt einen Mechanismus eingeführt, um diesen Fehler zu heilen.“ Denn alle hätten die Möglichkeit gehabt, sich am Tag vor der Abstimmung im Rathaus Ersatzunterlagen abzuholen.
Drei Stunden nach Beginn der Verhandlung am Verwaltungsgericht wies die Kammer Klagen ab.
Erste Reaktionen im Re-Live: Urteil zu Bürgerentscheid Klöters Feld ist gefallen
Re-Live vom Prozess zum gescheiterten Bürgerentscheid in Lünen: Klage ist abgewiesen
Gescheiterter Bürgerentscheid in Lünen vor Gericht: „Gehen von einem weiteren Prozesses aus“