Nach Turnhallen-Brand in Lünen Bei Brandstiftung mit voller Gesetzeshärte reagieren

Nach Turnhallen-Brand in Lünen: Bei Brandstiftung mit voller Gesetzeshärte reagieren
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Nach Turnhallen-Brand in Lünen: Bei Brandstiftung mit voller Gesetzeshärte reagieren

Sollte sich der Verdacht der Polizei tatsächlich bestätigen, dann ist die Turnhalle der Viktoriaschule an der Augustastraße in Lünen am zweiten Weihnachtsfeiertag nicht einfach so in Flammen aufgegangen, sondern vermutlich mutwillig von einem oder mehreren unbekannten Tätern angesteckt worden. Die Polizei spricht hier von einem Fall schwerer Brandstiftung. Dazu findet sich in § 306 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch folgender Hinweis:

Strafgesetzbuch

„Wer fremde Gebäude, Betriebsstätten etc. in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Das Strafmaß kann aber auch zehn Jahre ausmachen. Ebenso wird bestraft, wer durch die Brandlegung andere Menschen, dazu gehören auch Feuerwehrleute, in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt.“ Das ist erstmal gut zu wissen.

Schüler und Vereine

Zu groß ist nämlich der Schaden, der angerichtet wurde. Neben Schulkindern, die jetzt woanders Sport machen müssen, trifft der Brand ja auch zahlreiche Sportvereine, denen die Trainingsmöglichkeit genommen wurde. Einige Vereine fürchten schon, dass ihnen Mitglieder von der Fahne gehen.

Bleibt nur zu hoffen, dass der oder die Täter gefasst werden und sie, wenn es sich nachweislich um schwere Brandstiftung handelt, mit aller Härte bestraft werden.

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