Am Dortmunder Landgericht beginnt an diesem Freitag (17. März) der Betrugsprozess gegen einen 51-jährigen Geschäftsmann aus Bönen. Als De-Facto-Geschäftsführer eines Pflegedienstes soll der Angeklagte über Jahre hinweg Millionen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.
Laut Anklage rechnete der Geschäftsmann bei verschiedenen Krankenkassen Leistungen ab, für welche die von ihm beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar nicht qualifiziert waren. Der Gesamtschaden soll bei über acht Millionen Euro liegen.
Bei Kassen abgerechnet
Der Angeklagte sitzt seit Juli 2022 in Untersuchungshaft. Im Normalfall hätte die Verhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer schon deutlich früher beginnen müssen. Wegen des erheblichen Umfangs der Ermittlungen gewährte das Oberlandesgericht dem Landgericht jedoch einen Aufschub.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch Anklage gegen die Ehefrau des 51-Jährigen erhoben – wegen Beihilfe zum Betrug. Wenn die Verhandlung am Freitag beginnt, wird die Frau jedoch nicht mit auf der Anklagebank sitzen. Sie erwartet – wenn überhaupt – ein gesonderter Prozess.
Auch Frau angeklagt
Dass es Missstände in dem Pflegedienst gab, war der Heimaufsicht bereits seit Sommer 2021 bekannt. Damals wurde eine von dem Unternehmen in Lünen betriebene Intensiv-WG überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügten.
Als Konsequenz soll damals eine Anordnung zum Nachholen der erforderlichen Nachweise ausgesprochen worden sein. Auf den laufenden Betrieb des Unternehmens hatte die Kontrolle keinen Einfluss. Inzwischen ist das Unternehmen allerdings insolvent und hat seinen Betrieb eingestellt. Die Patienten wurden verlegt.
Kontrolle schon 2021
Das Dortmunder Landgericht geht bereits jetzt von einem langen und aufwendigen Verfahren aus. Mit der Verteidigung wurden im Vorfeld bereits 41 Verhandlungstage bis Mitte September abgesprochen. Diese hohe Anzahl spricht dafür, dass der Angeklagte nicht bereit ist, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einzuräumen.
Der erste Verhandlungstag wird wohl allein dafür verwendet werden, die Anklageschrift zu verlesen. Diese soll mehr als 60 Seiten umfassen und jeden einzelnen Abrechnungsposten detailliert aufführen. Im Anschluss sollen über mehrere Wochen Zeugen vernommen werden. Auch während der Sommerferien soll ohne längere Unterbrechung verhandelt werden.
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