Bei einer Drogen-Razzia in Lünen, Dortmund und Recklinghausen sind am Mittwoch (17. Januar) drei Personen festgenommen worden. Das teilten die Polizei Recklinghausen und die Staatsanwaltschaft Bochum in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Demnach wurden in Lünen in der Saarbrücker und der Mengeder Straße Wohnungen durchsucht. Dort wurde ein 27-jähriger Lüner festgenommen. Ihm wird der gewerbsmäßige Handel mit Waffen und Betäubungsmitteln vorgeworfen, wie Polizeisprecherin Corinna Kutschke im Gespräch mit der Redaktion erklärt.
Spezialkräfte im Einsatz
In Dortmund wurden Wohnungen in der Münsterstraße durchsucht und ein 36-jähriger Dortmunder festgenommen. Ihm wird ebenfalls gewerbsmäßiger Handel mit Drogen vorgeworfen. In Recklinghausen wurden Wohnungen in der Sauerbruchstraße, der Berghäuser Straße, der Bochumer Straße, der Merveldtstraße, der Weißenburgstraße, der Lippestraße sowie der Königsstraße durchsucht. Ein 52 Jahre alter Mann aus Recklinghausen wurde festgenommen. Auch ihm wird der Handel mit Waffen und Drogen vorgeworfen.
Bei der Razzia waren Beamte der Kriminalpolizei sowie Kräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaft im Einsatz. Sie stellten „Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, Baseballschläger, Messer, Verpackungsmaterial, Bargeld und Mobiltelefone sicher“, heißt es in der Pressemitteilung. Insgesamt stehen acht Personen im Alter zwischen 21 und 52 Jahren im Verdacht, mit Kokain und Marihuana zu handeln.
Verdeckte Ermittlungen
„Wieder einmal führte die Hartnäckigkeit meiner Ermittlerinnen und Ermittler zum Erfolg. Dank ihres großen Engagements und unter dem Einsatz vieler Arbeitsstunden konnten die Verdächtigen überführt werden. Sie erwartet nun ein Strafverfahren“, erklärt die Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen. Der Einsatz zeige aber auch, dass nicht jeder Einsatz der Polizei immer auch öffentlich wahrgenommen werden kann. So liefen die Ermittlungen verdeckt ab, um die Täter überführen zu können, so die Polizeipräsidentin weiter.
Bei einer Verurteilung könnten die Männer mehrjährige Haftstrafen erwarten. Das Strafgesetzbuch sieht für den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Auch beim Handel mit Waffen ist eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.