Im Fall des in der Bochumer Justizvollzugsanstalt (JVA) sitzenden Lüner Kommunalpolitikers Daniel Wolski (41, SPD), stellvertretender Bürgermeister und langjähriges SPD-Ratsmitglied, kommen immer mehr Details zu den gegen ihn im Raum stehenden Missbrauchsvorwürfen ans Licht.
Wie von unserer Redaktion am Donnerstag (26. Oktober) exklusiv berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft Bochum dem 41-jährigen alleinlebenden Wolski den Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials sowie sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren vor. Dazu hat die Staatsanwalt am Freitag (27. Oktober) nun weitere Details gegenüber der Deutsche Presse Agentur (dpa) genannt.
Neun Fälle bekannt
Danach soll Wolski seit 2018 in neun Fällen Jugendliche und ein Kind gegen Entgelt missbraucht haben. Dabei habe er in einem der vorgeworfenen Fälle 40 Euro gezahlt, in einem anderen Kleidung im Wert von etwa 150 Euro, schreibt dpa mit Berufung auf die Bochumer Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen bis zu einer möglichen Anklageerhebung würden noch einige Zeit dauern: „Das kommt sicher erst im nächsten Jahr.“
Zwei der betroffenen Jugendlichen waren laut den Ermittlern zur Tatzeit 16 Jahre alt, die übrigen Jugendlichen 14, 15 und 17 Jahre alt. Das Kind war 13 Jahre alt. Im Fall des Kindes sei die vorgeworfene Tat virtuell erfolgt, in den anderen Fällen bei persönlichen Treffen.
Sexuelle Handlungen zu dritt
Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber dpa am Freitag, wie von unserer Redaktion zuvor berichtet, dass bei bei einer Durchsuchung im März dieses Jahres bei Wolski rund 40 Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie Chats mit mutmaßlichen Missbrauchsopfern gefunden worden waren.
Ebenfalls bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass der Ausgangspunkt der Ermittlungen eine zur mutmaßlichen Tatzeit 16-jährige Bochumerin, die den Politiker 2018 über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, war.
Zusammen mit einer gleichaltrigen Freundin sei sie zu Wolski gegangen. Dabei sei es zu sexuellen Handlungen zu dritt gegen Zahlung von Geld gekommen. Ende 2022 hat sich die Jugendliche der Bochumer Polizei offenbart und so die Ermittlungen ausgelöst. Später habe der Beschuldigte offenbar Kontakt mit den beiden jungen Frauen aufgenommen, die ihn belasten, hieß es Freitag bei der Staatsanwaltschaft Bochum. Darin sah die Behörde Verdunklungsgefahr. Außerdem befürchtete die Ermittlungsbehörde, dass der Beschuldigte nach Bekanntwerden der Vorwürfe untertauchen könnte. Deshalb die Untersuchungshaft.
Laut Paragraph 182 Strafgesetzbuch liegt bei sexuellen Handlungen an Jugendlichen unter 18 Jahren Missbrauch vor, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird - dazu zählt auch, wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen werden. Sexuelle Handlungen an unter Vierzehnjährigen gelten laut Strafgesetzbuch generell als Kindesmissbrauch.
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