Die von der Staatsanwaltschaft Bochum erhobene Anklage gegen Lünens ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister Daniel Wolski (SPD, 41 ) umfasst 36 Taten. Das teilte das Landgericht Bochum jetzt mit, nachdem unsere Redaktion zuvor exklusiv über die Anklageerhebung und den stundenlangen Haftprüfungstermin am Freitag (19. Januar) berichtet hatte. Weil die zuständige Strafkammer des Landgerichts der Überzeugung ist, dass die Haftgründe Verdunkelungs- und Fluchtgefahr nach wie vor bestehen, bleibt Wolski weiter in Untersuchungshaft.
Wolskis Strafverteidigerin Dr. Arabella Pooth (Dortmund) hatte nach dem Termin am Freitag im Gespräch mit unserer Redaktion gesagt, dass sie keine Haftgründe sehe: „Deshalb habe ich die Aufhebung und hilfsweise Außervollzugsetzung des Haftbefehls beantragt. Das Landgericht Bochum hat das anders gesehen. Der Haftbefehl bleibt weiter aufrechterhalten und auch in Vollzug. Ich kann dazu nur sagen, dass ich eben keine Haftgründe sehe und meine, dass mein Mandant aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist.“
Nacktbilder ausgetauscht
Wolski war Ende Oktober 2023 in Untersuchungshaft genommen worden. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Bochum hatte er sich im Dezember vergangenen Jahres bei der Polizei teilweise geständig gezeigt, einige der Vorfälle jedoch auch anders dargestellt, als sie ihm vorgeworfen worden seien.
Der ehemalige Lüner Ratsherr und frühere langjährige Vorsitzende der Lüner „Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD“ (Jusos) soll sich ab 2018 in Bochum, Dortmund und Lünen mehrfach mit Jugendlichen zu Geschlechtsverkehr verabredet haben. Dafür soll er zwischen 40 und 100 Euro gezahlt haben. Auch Nacktbilder sollen ausgetauscht worden sein. Im Jahr 2019 soll der 41-Jährige auch Kontakt mit einem Kind gehabt und versucht haben, es zu einem Treffen zu bewegen. Auch dabei soll er pornografisches Material verschickt haben. Bei einer Durchsuchung auf seinem Handy und anderen Geräten waren dem Gericht zufolge zahlreiche kinder- und jugendpornografische Inhalte gefunden worden.
Mit Material von dpa
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien bereits am 23. Januar 2024.
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