Das Dortmunder Landgericht hat den Prozess um den sogenannten Bönener Pflege-Skandal mit der Vernehmung eines AOK-Mitarbeiters fortgesetzt. Mehreren Krankenkassen soll durch die illegalen Handlungen des Angeklagten ein Schaden von insgesamt mehr als acht Millionen Euro entstanden sein.
Der 51-jährige soll als faktischer Geschäftsführer eines Bönener Pflegedienstes zahlreiche Monatsabrechnungen manipuliert haben, um die Krankenkassen zur Auszahlung der Höchstbeträge zu bewegen. Dabei soll er unter anderem bewusst verschleiert haben, dass er bei der Pflege von Intensivpatienten auch nicht-examinierte Kräfte eingesetzt hatte.
Pflege von Intensivpatienten
Darüber hinaus sollen am Monatsende die sogenannten Leistungsnachweise nachträglich ergänzt worden sein. Während in Wirklichkeit immer mal wieder eine Schicht gar nicht besetzt worden war, weil gar nicht genug Personal zur Verfügung stand, waren die Nachweise für die Krankenkassen stets komplett ausgefüllt.
Zuletzt hatte bereits eine Angestellte als Zeugin erklärt, sie habe gesehen, wie eine Büro-Mitarbeiterin an ihrem Schreibtisch „Blanko-Leistungsnachweise“ nachträglich ausgefüllt habe.
Nicht genug Personal
Der AOK-Mitarbeiter räumte bei seiner Vernehmung ein, dass es im Fall des Bönener Pflegedienstes immer mal wieder Rechnungen gegeben habe, die nicht vollständig beglichen worden seien. Dies sei aber erst vorgekommen, nachdem der Krankenkassen erste „Verdachtsmomente“ über mögliche Manipulationen gemeldet worden waren.
„Wenn eine Rechnung sauber eingegangen ist und wir keinen Anhaltspunkt für etwaige Unstimmigkeiten haben, hinterfragen wir erst einmal nichts, sondern zahlen das Geld nach einer Prüfung aus“, sagte der Zeuge den Richtern.
Rechnungen zurückgehalten
Während sich diese „Prüfungen“ allein auf die Zahlen beschränkten, sein man bei dem Bönener Pflegedienst später dazu übergegangen, auch die Namen der angeblich eingesetzten Mitarbeiter zu hinterfragen beziehungsweise deren Qualifikationen zu überprüfen.
Konkrete Nachfragen zu einzelnen Monatsrechnungen aus Bönen konnte der AOK-Mann jedoch nicht beantworten. Obwohl er von den Richtern ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, hatte er die dazu notwendigen Unterlagen zu seiner Vernehmung nicht mitgebracht.
Der Sachbearbeiter der Krankenkasse muss deshalb im weiteren Verlauf des Prozesses noch einmal als Zeugen aussagen.