Besonders durch die Erfolge der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September ist die Frage nach einem möglichen Verbot der AfD wieder stark in die öffentliche Diskussion gerückt. Neu sind solche Gedanken nicht, auch nicht für Michael Thews.
Der SPD-Politiker, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Hamm – Unna II und damit auch für die Städte Lünen, Selm und Werne, hatte sich bereits im Januar im Zusammenhang mit einem Geheimtreffen mehrerer AfD-Politiker und bekannter Rechtsextremer klar positioniert. „Ich unterstütze ein parteiübergreifendes AfD-Verbotsverfahren“, hatte Thews damals mitgeteilt.
„Demokratie nicht verlieren“
Die Einstufung der Bundes-AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz führte der Politiker damals als Hauptargument an. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster diese Entscheidung im Frühjahr unterstützt hatte, sah sich Thews in seiner Einschätzung bestätigt. „Eine Partei, die demokratisch gewählt wurde, ist noch lange nicht eine demokratische Partei“, sagte er im Mai.

Und eben die angesprochenen Wahlergebnisse in Sachsen, Thüringen und Brandenburg sind es, die den 60-Jährigen in seiner Ansicht bestärken, dass jegliche verfassungsrechtlich mögliche Maßnahme gegen die AfD ausgeschöpft werden sollte. „Ich bleibe generell ein Befürworter der Verbots“, sagte Thews auf Anfrage dieser Redaktion am Dienstagmittag (8. Oktober).
Im Lichte der Landtagswahlen – die AfD erreichte in allen drei Ländern Zweitstimmenanteile um die 30 Prozent und wurde in Thüringen stärkste Kraft – könne man nun sagen, dass die AfD in einigen Regionen eine Meinungsführerrolle eingenommen hätte. „Wenn sich dann die Leute, die für die Demokratie sind, nicht mehr trauen, etwas zu sagen, dann muss gehandelt werden. Wir wollen unsere Demokratie nicht verlieren“, sagte Thews.
Thews sieht Chancen für Verbot
Daher mag es überraschen, dass der SPD-Politiker den derzeit diskutierten gemeinsamen Antrag einer parteiübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten auf Prüfung eines Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht bislang nicht namentlich unterstützt. „Ich habe den gemeinsamen Antrag nicht unterschrieben, da ich der Meinung bin, dass dieser in der Fraktion noch diskutiert werden muss. Je breiter so ein Antrag am Ende gestellt wird, desto besser“, erklärte Thews.
Bei solchen Themen sei es auch wichtig, „dass sich Juristen im Detail damit auseinandersetzen.“ Damit wolle er allerdings keine Skepsis bezüglich der Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags äußern. Diese brachten der Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke und die Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler in der ARD-Diskussionsrunde „hart aber fair“ am Montagabend (7. Oktober) vor. Auch Vertreter der Lüner CDU und FDP hatten mit dieser Position bereits im Januar ihre Kritik an einem möglichen AfD-Verbot untermauert.
„Ganz im Gegenteil: Ich halte das nicht für so aussichtslos wie manch anderer“, stellte Thews klar. „Gerade durch die Entwicklungen in einigen Bundesländern sehe ich die Voraussetzungen für ein Verbot durchaus erfüllt.“ Von einem „Show“-Antrag, nur um möglichst schnell ein Zeichen zu setzen, halte er gerade deswegen nichts. Es sei allerdings weiterhin nicht entschieden, ob er sich nicht in Zukunft dem gemeinsamen Antrag doch noch anschließe.