In der Lüner Innenstadt hat es erneut einen Messerangriff gegeben. Nachdem bereits am Sonntag (27. August) eine Frau mit Baby von ihrem Ex-Partner im Lippepark niedergestochen wurde, fand die zweite Tat mitten in der Fußgängerzone statt. In einem Mehrfamilienhaus an der Lange Straße über dem Dönerladen „Side Kebap“ kam es am Dienstagabend (29. August) zunächst zu einem Streit zwischen vier männlichen Personen und einem 34-jährigen Mann, der vor Ort wohnhaft ist. Letzterer verletzte dann gegen 19.30 Uhr einen der Männer mit einem Messer. Im Anschluss verständigte er die Polizei.
Das Opfer, ein 41-jähriger Lüner, konnte laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Dortmund das Haus nach dem Angriff noch verlassen. Ersthelfer und der Rettungsdienst versorgten den lebensgefährlich verletzten Mann dann in der Fußgängerzone. Er musste anschließend in einem Krankenhaus operiert werden. Lebensgefahr bestand am Mittwoch (30. August) nicht mehr. Durch das Messer erlitt der 41-jährige Mann mehrere Verletzungen, erklärt Staatsanwältin Gülkiz Yazir auf Anfrage.
Beschuldigter ist polizeilich bekannt
Nach Hinweisen auf den Tatverdächtigen nahm die Polizei den 34-Jährigen in dem Mehrfamilienhaus an der Lange Straße fest. Dabei leistete er keinen Widerstand. Eine Mordkommission wurde im Anschluss eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft ging bei der Tat zunächst von versuchtem Totschlag aus. Der Tatverdächtige befand sich nach dem Vorfall erst in Polizeigewahrsam. Im Laufe der Ermittlungen sei dann kein dringender Tatverdacht gegen ihn festgestellt worden. Diesen braucht man, um eine Person dem Haftrichter vorzuführen. „Der Beschuldigte wurde daher aus dem Gewahrsam entlassen, weil sich nicht ausschließen lässt, dass für ihn eine Notwehrlage bestanden hat“, erläutert die Staatsanwältin am frühen Mittwochabend.
Der Beschuldigte sei bereits polizeilich bekannt. Vorstrafen liegen gegen ihn laut der Staatsanwaltschaft aber nicht vor. Informationen zur Nationalität des Mannes gibt Gülkiz Yazir nicht heraus, da „diese mit der Tat an sich nichts zu tun hat und daher nicht relevant ist“. Warum es am Dienstagabend (29. August) zu dem Streit zwischen den Männern in dem Mehrfamilienhaus gekommen ist, kann die Staatsanwältin am frühen Mittwochabend nicht eindeutig sagen. Die Ermittlungen in alle Richtungen dauern an.
Keine Angaben zum genauen Tatort
Zum genauen Ort des Geschehens macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Man werde noch Zeugen aus dem Umfeld des Tatorts vernehmen, die möglicherweise etwas zu dem Vorfall sagen können. Um diese Aussagen „nicht zu verfälschen“, nenne man keine konkreten Örtlichkeiten, so Gülkiz Yazir. Polizeipressesprecherin Nina Kupferschmidt sagte am Mittwochmorgen lediglich, dass sich das Ganze zwischen den Hausnummern 50 und 80 abgespielt habe.
Mehr Informationen liefern Zeugenaussagen vor Ort. Eine Mitarbeiterin des Dönerladens „Side Kebap“ sagte einen Tag nach dem Angriff, dass sich der Vorfall in der Wohnung über dem Imbiss abgespielt habe. Dieser befindet sich fast am Ende der Fußgängerzone gegenüber dem Bekleidungsgeschäft „Mister Lady“.
Sie schildert, dass sie bereits dabei war, das Geschäft aufzuräumen, als am Dienstagabend (29. August) eine Person aus der Haustür gleich neben dem Dönerladen gekommen sei, die Blut an sich hatte. Im Anschluss rief sie die Polizei. Weitere Passanten hätten es ihr wohl gleichgetan, sagt sie.
Rote Punkte vor der Tür
Am Mittwochmorgen stand die Eingangstür an der Lange Straße, aus der die Person gekommen sein soll, offen. Am Boden sind vereinzelt rote Punkte zu erkennen. Dass es nun ein zweites Mal in kurzer Zeit einen solchen Angriff in Lünen gegeben hat, war vor Ort Gesprächsthema. Zwei Frauen, die in den naheliegenden Geschäften arbeiten, tauschten sich über die Vorfälle aus.
Grundsätzlich werden Straftaten gegen das Leben, dazu zählen laut Strafgesetzbuch etwa Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, in Lünen sehr selten verübt. In der polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Jahr 2022 heißt es, dass solche Taten in der Lippestadt mit 0,04 Prozent einen geringen Anteil der Gesamtkriminalität ausmachen. 2022 gab es zwei Straftaten gegen das Leben. Zwischen 2013 und 2022 wurden ein bis vier Fälle pro Jahr registriert. Mit Ausnahme des Jahres 2017 konnte laut der Kriminalstatistik in den vergangenen neun Jahren jede Straftat gegen das Leben aufgeklärt werden.
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