Zwangsprostitution in Lünen und Kamen Zeugin reagiert auf Angebot der Angeklagten

Prozess um Menschenhandel: Zeugin reagiert auf Angebot der Angeklagten
Lesezeit

Am Dortmunder Landgericht ist der Prozess gegen zwei mutmaßliche Zuhälter aus Kamen und Lünen fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, mehrere junge Frauen zur Prostitution gezwungen und ihnen große Teile der erzielten Einnahmen abgenommen zu haben. Laut Anklage mussten die Frauen die sexuellen Dienstleistungen in einer extra angemieteten Wohnung in Lünen erbringen.

Eine der betroffenen Frauen sagte jetzt bereits zum zweiten Mal als Zeugin aus. Dabei musste sie vor allem Fragen zu rund 300 Fotos beantworten, die im Tatzeitraum aufgenommen wurden und die Frau immer wieder lächelnd und kuschelnd neben den Angeklagten zeigen.

Fotos werfen Fragen auf

Die Zeugin beharrte jedoch darauf, dass die Posen fast ausnahmslos gestellt gewesen seien. „Ich fühlte mich nicht glücklich in diesen Momenten“, sagte sie den Richtern. „Mir wurde zum Beispiel vorgegeben, dass ich auf der Aufnahme lächeln sollte. Und dann habe ich das eben gemacht.“

Die Zeugin räumte allerdings ein, im Tatzeitraum einmal freiwillig mit den Angeklagten in den Urlaub geflogen zu sein. „Das habe ich gemacht, weil ich mir das gewünscht hatte“, sagte sie. Den Rückschluss, dass sie sich deshalb auch freiwillig prostituiert habe, dürfe man daraus aber nicht ziehen.

Gemeinsamer Urlaub

Die Angeklagten gehen ganz offensichtlich auch selbst nicht davon aus, das Gericht mit einem Freispruch zu verlassen. Auf Anregung ihrer Verteidiger setzten sich alle Beteiligten jetzt zu einem Rechtsgespräch zusammen, um auszuloten, ob es möglich ist, sich auf eine Strafe zu verständigen. Über den Inhalt des Gespräches wurde zunächst nichts bekannt gegeben.

Um ihre Chancen auf eine mildere Bestrafung zu verbessern, erklärten sich die Angeklagten außerdem zu einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich bereit – und unternahmen auch schon einen ersten wichtigen Schritt.

Rechtsgespräch geführt

Im Anschluss an ihre eigentliche Aussage wurde die Zeugin gefragt, ob sie einer solchen „Ausgleichs-Regelung“ zustimme. Ihre Antwort: „Ich möchte endlich mit der ganzen Sache abschließen und in die Zukunft schauen. Von mir aus können wir das so machen.“

Dass die Angeklagten ihr aber schon im Gerichtssaal 1000 Euro in bar übergaben, verwunderte die Zeugin dann doch. Sichtlich irritiert nahm die die Scheine entgegen und fragte noch: „Muss ich dafür jetzt eine Quittung unterschreiben?“

Schnelles Ende möglich

Verläuft das Rechtsgespräch für alle Seiten zufriedenstellend, könnte der Prozess schon in den nächsten Tagen zu Ende gehen. Auch die übrigen Frauen sollen noch finanziell entschädigt werden.