
© Günther Goldstein (Archiv)
Lünerin soll aus Rache intimste Privatsphäre ihres Freundes verletzt haben
Amtsgericht
Aus Rache an ihrem Freund, der sie vermeintlich betrogen hatte, beging eine Lünerin wohl einen Diebstahl. Und ließ sich offenbar zu einer weiteren Straftat hinreißen. Mit Folgen.
Der Verdacht, ihr Freund würde sie betrügen, weckte bei einer Lünerin offenbar Rachegelüste, denen die 56-Jährige augenscheinlich Taten folgen ließ. Diese „Revanche“ sollte nun ein juristisches Nachspiel haben. Die Anklagebank am Amtsgericht Lünen blieb leer. Eine Strafe gab es trotzdem.
Pikantes Video weitergeleitet
Zu Zeiten, als das einstige Paar noch glücklich vereint war, schenkte sie ihm laut Anklage ein Tablet. Und genau auf diesem Gerät entdeckte sie dann offenbar Anfang Februar vergangenen Jahres ein einschlägiges, selbstgedrehtes Video mit seiner Beteiligung. Seinen Beteuerungen, der Film sei alt, schenkte sie keinen Glauben. Vielmehr, so zumindest der Vorwurf, holte sie das frühere Geschenk kurz darauf aus seiner Wohnung und, dem nicht genug, leitete das pikante Video an eine seiner Angehörigen weiter.
Wegen Diebstahls und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen sollte sich die Lünerin jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Die 56-Jährige fehlte unentschuldigt. Daraufhin blieb dem Strafrichter nichts anderes übrig, als zwei erschienene Zeugen ungehört zu entlassen. Folgenlos blieb das Ganze für die Abwesende aber nicht. Sie wurde per Strafbefehl zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt und das Gericht ordnete die Einziehung des Tablets an.