Alkoholisiert unterwegs: Im Frühherbst 2024 wurde eine Lünerin (38) bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt. Ein Vorfall, den sie nun vor dem Amtsgericht nicht nur offen einräumte. Auch offenbarte sie die Hintergründe,
Auf der Bebelstraße wurde die Frau aus Lünen gegen 1.30 Uhr in der Nacht auf den 6. September 2024 aus dem Verkehr gezogen. Eine Untersuchung bescheinigte der 38-Jährigen um 2.40 Uhr noch 1,49 Promille im Blut. Kurz darauf erhielt sie einen Strafbefehl mit 1200 Euro Geldstrafe und einem Jahr Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland. In der Hoffnung auf eine mildere Entscheidung legte sie Einspruch ein.
Die Scham stand ihr ins Gesicht geschrieben, als ihr Fall jetzt verhandelt wurde. Bestreiten wollte sie nichts, aber wenigstens begründen. Nach dem Tod eines Familienmitglieds sei eine Angehörige aus dem Ausland zu Besuch gekommen. In der Nacht habe sie dann Whiskey-Cola getrunken. Und da sie sich die kleine Wohnung ohnehin schon mit ihrer Mutter geteilt habe, habe sie Platz für ihren Gast machen und bei ihrem Freund übernachten wollen. Also sei sie gefahren. „Das war falsch. Es ist mir bewusst, dass ich einen großen Fehler gemacht habe. Ich bereue das.“
Ihre Einsicht und das leere Strafregister sorgten tatsächlich für ein milderes Urteil: 600 Euro Geldstrafe und verbleibende drei Monate Sperrfrist.