Die Stadtwerke Lünen wehren sich gegen den Vorwurf eines ihrer Stromkunden, den „tatsächlichen Stromverbrauch in den einzelnen Preisstufen nicht zu berücksichtigen, sondern zu schätzen“.
Wie der Stadtwerkekunde unserer Redaktion schriftlich mitteilte, würde es sich der lokale Energieversorger aus „Eigeninteresse einfach machen und den Jahresverbrauch bei der Jahresabrechnung einfach durch 12 teilen und den einzelnen Preisstufen monatsabhängig zuordnen“.
Nach Meinung des Stromkunden, dessen Name der Redaktion bekannt ist, werde der tatsächliche Verbrauch in den einzelnen Preisstufen nicht berücksichtigt:
„Der tatsächliche Verbrauch pro Monat ist natürlich wegen Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Winter und Sommer nicht gleich.“
Sieben Euro zu viel bezahlt?
Deshalb, schreibt der Stadtwerke-Kunde weiter, habe er den tatsächlichen Verbrauch vorsorglich pro Monat notiert. „Nachgerechnet ergab sich bei meinem Jahresverbrauch von 2255 Kilowattstunden (kWH) ein Mehrpreis von ca. 7 Euro zu Gunsten der Stadtwerke Lünen. Bei geschätzt 89.000 Kunden ergeben sich Mehreinnahmen im über 6-stelligen Bereich zu Gunsten der Stadtwerke Lünen.“
Darauf angesprochen, teilte uns die Rechtsabteilung der Stadtwerke Lünen GmbH am Mittwoch (1. Februar) mit: „Hierzu möchten wir zunächst feststellen, dass wir uns entschieden gegen die erhobene Unterstellung verwahren.“
Entgegen der Vermutung des Kunden erfolge die Mengenaufteilung für Strom innerhalb eines Abrechnungszeitraums keineswegs linear. Vielmehr, so die Rechtsabteilung weiter, hätten die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen gemäß § 12 Stromnetzzugangs-Verordnung (StromNZV) für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher (...) vereinfachte Methoden anzuwenden.
Ähnliches Abnahmeverhalten
Diese so genannte standardisierten Lastprofile (SLP) ersetzten die nicht vorhandene Lastganglinie (zeitlicher Verlauf der abgenommenen Leistung, Anm. d. Red.) von Letztverbrauchern durch eine errechnete, hinreichend genaue Prognose der Stromabnahme im Viertelstundentakt;
„SLP sind repräsentative Lastprofile, die für die unterschiedlichen Kundengruppen wie Haushalte, Landwirtschaft und Gewerbe angewendet werden, bei denen jeweils ein ähnliches Abnahmeverhalten anzunehmen ist.“
Damit sei gewährleistet, dass jahres- sowie tageszeitliche Unterschiede im Verbrauchsverhalten ebenso berücksichtigt werden wie etwa Abweichungen zwischen Werktagen, Samstagen und Sonntagen, schreibt die Rechtsabteilung weiter.
Daneben weisen die Stadtwerke darauf hin, dass ihre Kunden jederzeit die Möglichkeit haben, „ihre Zählerstände einfach und kostenlos in unserem Onlineportal zu erfassen und so eine noch genauere Berücksichtigung von individuellen Änderungen im Verbrauchsverhalten zu ermöglichen - etwa wenn unterjährig energieintensive Verbraucher wie Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen hinzukommen“.