Lüner sorgt für Überraschung vor Gericht Falsche Aussage wegen einer Drohung?

Überraschung vor Gericht: Falschaussage war offenbar falsch
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Nach belastenden Angaben bei der Polizei machte ein Lüner (57) im Prozess eine Kehrtwende und behauptete, auf der Wache gelogen zu haben. Nun stand er wegen falscher Verdächtigung vor Gericht und sorgte für eine handfeste Überraschung.

Der Zwischenfall, um den es ursprünglich ging, ereignete sich bereits im Herbst 2020. Der Mann aus Lünen wurde Zeuge eines Angriffs, mischte sich helfend ein und wurde daraufhin selbst zur Zielscheibe. So zumindest gab er es bei der Polizei an und belastete dabei eine Person massiv.

Als diese besagte Person dann deshalb im März vergangenen Jahres auf der Anklagebank saß, ruderte er im Zeugenstand plötzlich zurück und erklärte, dass der Mann unschuldig sei. Er habe gelogen, um sich dafür zu rächen, dass der seine Freundin „angemacht“ habe. Seine Aussage bewirkte mit, dass der Angeklagte damals freigesprochen wurde und dass er jetzt selbst Ärger mit der Justiz hatte.

Im Prozess verblüffte der Lüner nun allerdings erneut – zunächst über seine Verteidigerin. Die erklärte in seinem Namen, dass er nicht etwa bei der Polizei gelogen habe, sondern im damaligen Verfahren falsche Angaben gemacht habe. Und ihr Mandant sei sich dabei sehr wohl im Klaren, dass eine Falschaussage härter als eine falsche Verdächtigung bestraft werde.

Lünen den Rücken kehren

Grund für die unrichtige Schilderung vor Gericht sei gewesen, dass er im Vorfeld der Verhandlung „Besuch“ von einigen Leuten bekommen habe. Die hätten ihm gesagt, dass er besser aufpassen und nicht aussagen solle. Auch hätten sie ihm 500 Euro „Schmerzensgeld“ gegeben.

Der 57-Jährige selbst betonte, dass er einfach keine Lust mehr habe, sich ständig umgucken zu müssen. „Die wohnen bei mir in der Straße.“ Unter anderem deshalb wolle er wegziehen, wolle Lünen den Rücken kehren. Doch das sei in Anbetracht seiner Vorstrafen gar nicht so einfach.

Ja, er wisse, dass er einen Fehler gemacht habe. „Es ist passiert. Ich kann es nicht ändern. Soll ich lügen?“ Er schwankte zwischen Schuldbewusstsein und Frustration. „Nächstes Mal, wenn eine Prügelei ist, gehe ich weiter“, kündigte er entnervt an und fügte etwas später hinzu: „Aber dann bin ich wegen unterlassener Hilfeleistung dran.“ Am Ende zeigte er aber auch Reue: „Tut mir leid, dass ich das gemacht habe.“

Laufende Bewährung

Zweifel, dass der Lüner jetzt die Wahrheit sagte, hatte die Richterin letztlich nicht. Und ein gewisses Verständnis für seine Situation zeigte sie auch. Gleichzeitig betonte sie jedoch: „Kein Richter lässt sich gerne anlügen.“

Dem Mann mit bewegter Vergangenheit und laufender Bewährung brachte das Ganze 1000 Euro Geldstrafe ein, die er sofort akzeptierte. „Ich möchte Sie hier nicht mehr sehen“, ließ ihn die Richterin wissen.