Im Frühsommer 2024 gönnte sich der Lüner (22) offenbar eine Fahrt mit dem E-Scooter und setzte sich damit tief in die Nesseln, da er mit seinem Gefährt gar nicht unterwegs hätte sein dürfen. Das hatte nun bitterböse Folgen für ihn.
Auf der Bismarckstraße im Bereich der Kreuzung Kantstraße fuhr der junge Mann aus Lünen der Polizei am frühen Nachmittag des 10. Mai 2024 buchstäblich in die Arme und die Beamten registrierten laut Anklage sofort, was an dem Bild nicht stimmte. Das Kennzeichen, so zumindest der Vorwurf, hatte die falsche Farbe, war also abgelaufen und somit nicht mehr gültig. Und das bedeutete auch, dass kein Versicherungsschutz mehr bestand.
Kurz darauf wurde dem 22-Jährigen ein Strafbefehl zugestellt. Wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sollte er 600 Euro Geldstrafe zahlen. Das sah er offenbar ganz und gar nicht ein, legte vielmehr Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Dem Einspruch hätte nun die Verhandlung vor dem Amtsgericht folgen sollen. Allerdings erschien lediglich ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war. Der Angeklagte fehlte unentschuldigt und das, obwohl er den Strafbefehl nicht hinnehmen wollte. Als sich nach der obligatorischen Viertelstunde Wartezeit immer noch nichts tat, kam also, was kommen musste: Der Richter verwarf den Einspruch. Und damit muss der Lüner die 600 Euro zahlen.