Mann (22) aus Lünen schlägt zu Hiebe mit Lachgasflasche

Mann (22) schlägt zu: Hiebe mit Lachgasflasche
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Attacke aus dem Nichts: Im Frühherbst 2023 funktionierte ein 22-Jähriger aus Lünen seine Lachgasflasche unverhofft zu einer Waffe um und schlug zu. Nun stand er wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht.

Der Zwischenfall ereignete sich am Abend des 5. September 2023 in der Wohnung des späteren Opfers an der Bebelstraße. Dorthin verschlug es den Geschädigten, seinen Kumpel und den Angreifer spontan. Bier und Cannabis wurden konsumiert. „Ohne rechtfertigen Grund“, wie es in der Anklageschrift heißt, schlug der junge Mann seinem Gastgeber plötzlich mit der Lachgasflasche auf den Kopf. Der trug eine Platzwunde davon und hatte heftige Schmerzen.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen im Gericht auf einem Tisch.
Nun hatte der unerwartete Angriff ein juristisches Nachspiel. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Rechtfertigung vor Gericht

In der Verhandlung versuchte der Lüner jetzt, sein Vorgehen zu rechtfertigen. Er sei spontan mit in die Wohnung gegangen und sie hätten Party gemacht. Dann sei ihm das Ganze aber langsam komisch vorgekommen. Die beiden anderen Männer seien ihm so nahe gekommen und sie hätten wirres Zeug geredet. „Ich habe Angst bekommen, wollte weg.“ Doch die anderen hätten ihn nicht gehen lassen, hätten ihn quasi eingesperrt und ihm das Handy weggenommen. Daraufhin habe er einen geschlagen und dem anderen angedroht, ihn ebenfalls zu hauen. Danach sei er ohne Schuhe und voller Panik geflohen. Letztlich deutete er an, Angst vor einem sexuellen Übergriff gehabt zu haben.

Der Betroffene und sein Kumpel wollten im Zeugenstand allerdings nichts davon wissen, dem Angeklagten zu nahe gekommen zu sein oder ihn eingesperrt zu haben. Der Lüner habe Streit mit jemandem am Handy gehabt, er habe ihn beruhigen wollen, und da habe der 22-Jährige ein paar Mal mit der Lachgasflasche auf seinen Kopf geschlagen, erinnerte sich das Opfer. Der Geschädigte ging davon aus, dass der aggressive Gast mit einem fremden Handy und Geld türmen wollte. Sein Kumpel schilderte den Ablauf ganz ähnlich. Es habe keinen Streit gegeben. Und die Version des Angeklagten kommentierte er kurz und knapp mit den Worten: „Das war nicht so.“

Während der Verteidiger davon ausging, dass sich sein Mandant unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol vielleicht auch irrtümlich bedrängt fühlte und einen Freispruch beantragte, hatte die Anklagevertreterin keine Zweifel, dass die Schläge unberechtigt erfolgten. Sie forderte acht Monate Haft ohne Bewährung.

Richter Ulrich Oehrle glaubte nicht daran, dass der Angeklagte Angst vor einem sexuellen Übergriff hatte. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Vielmehr sei er aus irgendeinem Grund ausgerastet. Oehrle verwies aber auch auf den Drogeneinfluss und ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Der einschlägig vorbestrafte Lüner erhielt mit acht Monaten Haft auf Bewährung eine letzte Chance. „Sie sind auf ganz dünnem Eis“, so die Warnung des Richters.