Nach einer feuchtfröhlichen Nacht im Seepark traf ein Mann aus Lünen (37) mit seinem E-Scooter auf die Polizei. Und das hatte böse Folgen für den Nachtschwärmer, der gar nicht mehr hätte aufsteigen und „Gas geben“ dürfen.
Auf dem Baukelweg geriet der Mann aus Lünen in den frühen Morgenstunden des 28. März im vergangenen Jahr in eine Polizeikontrolle, nachdem ihn die Beamten von ihrem Streifenwagen aus auf dem E-Scooter gesehen hatten. Ihr Instinkt trog die Polizisten nicht: Der 37-Jährige hatte nicht nur rund 1,6 Promille im Blut. Auch stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Insgesamt hätte er sein Gefährt also schieben sollen.
Einlassung „gekünstelt“
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht behauptete der Lüner jetzt allerdings, dass er das Zweirad lediglich wie einen Kinderroller genutzt, sich abgestoßen und zudem die leicht abschüssige Straße genutzt habe. Er sei ohne Strom gefahren. Das sei einfach eine blöde Situation und er könne verstehen, dass es anders gewirkt habe. Aber er habe nichts falsch gemacht. Er habe sich nur rollen lassen. Eine Version, die seine beiden Begleiter im Zeugenstand bestätigten.
Richter Ulrich Oehrle konnte der Angeklagte mit seiner Einlassung jedoch nicht überzeugen. Die, so Oehrle, wirke gekünstelt. Pech für den Lüner: Er wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt und kassierte zudem drei Monate Fahrverbot.