Waltraud Koch kann es nicht fassen: „Ich finde das so irrsinnig, was das für eine Verschwendung ist.“ Gemeinsam mit ihrem Mann zog die Rentnerin 2018 in eine Wohnung des damals neuen Lippewohnparks an der Konrad-Adenauer-Straße in Lünen ein. Schon vom ersten Tag an konnte das Ehepaar einen Glasfaseranschluss nutzen, den der Park- und Hauseigentümer WBG den neuen Mietern hatte legen lassen.
Bund und Länder zahlen
Groß war daher die Überraschung des Ehepaars, als es vor eineinhalb Wochen sah, dass Bauarbeiter die Erde vor ihrem Haus aufbaggerten, um neue Kabel zu verlegen. Wofür? „Für neue Glasfaserkabel“, antwortete ein Bauarbeiter dem Paar. Ob man denn nicht wisse, dass die Häuser im Lippewohnpark bereits seit Jahren über Glasfaser verfügten? Doch, habe der Bauarbeiter entgegnet.

Bei den Stadtwerken Lünen (SWL) werden die derzeitigen Glasfaser-Arbeiten am Lippewohnpark auf Nachfrage der Redaktion bestätigt. „Die Glasfaserversorgung des Lippewohnparks war zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahren und vor Ausbaubeginn seitens der SWL als weißer Fleck definiert und ist somit Teil des geförderten Ausbaus“, erklärt Rebecca Krause-Hameister, Projektmanagerin SWL-Glasfaser.
Ein weißer Fleck ist keiner
Dieses Markterkundungsverfahren ist die Voraussetzung für die Förderung des Ausbaus der Internet-Infrastruktur. Dabei wird von den Kommunen bei allen relevanten Netzbetreibern abgefragt, welche Adressen bereits über entsprechende Anschlüsse verfügen und welche nicht. „Soweit ein Netzbetreiber seinerzeit also nicht angegeben hat, dass ein Objekt bereits über einen Breitbandanschluss bzw. über einen Mindestdownstream von 30 Mbit/s verfügt, musste diese betreffende Adresse als weißer Fleck definiert werden“, so Rebecca Krause-Hameister. Das Markterkundungsverfahren fand in Lünen 2017 statt.
Das geförderte Netz wird dann bis mindestens an die Grundstücksgrenze verlegt und der spätere Anschluss technisch und kapazitär vorbereitet. „Die Entscheidung darüber, ob das Gebäude selbst mit einem geförderten Hausanschluss versehen wird, liegt bei dessen Eigentümer“ erklärt die Projektmanagerin. Wünscht dieser einen weiteren – auch geförderten – Anschluss, so seien die Stadtwerke dazu verpflichtet, diesen herzustellen. Die Fördergelder kommen aus Töpfen von Bund und Land und werden vom Bundesverkehrsministerium und dem Landeswirtschaftsministerium bereitgestellt.
